____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
Deutsche
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Das Ethnonym Deutsche wird in vielfĂ€ltiger Weise verwendet. FĂŒr die Definition der Deutschen als Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine âvölkischeâ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primĂ€re Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils des Ostfrankenreiches betrachtet, aber spĂ€ter nationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen ĂŒber die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen StaatsbĂŒrger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berĂŒcksichtigt. Einzige Ausnahme sind die Statusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Diese Rechtsstellung wird heute nur noch SpĂ€taussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als SpĂ€taussiedler gewĂ€hrt.
Contents
âą Etymologie
âą Definitionen
âą Geschichte
âą Germanophilie
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Etymologie
â
Hauptartikel
:
deutsch (Etymologie)
Das Adjektiv diutisc oder theodisk bedeutete ursprĂŒnglich so viel wie âzum Volk gehörigâ oder âdie Sprache des Volkes sprechendâ und wurde seit spĂ€tkarolingischer Zeit zur Bezeichnung der nicht-romanischsprechenden Bevölkerung des Frankenreichs, aber auch der Angelsachsen benutzt. Es entstand in Abgrenzung zum Latein der Priester wie auch zum walhisk, der Bezeichnung fĂŒr die Romanen, aus der unter anderem das Wort Welsche entstanden ist.
Erster Beleg fĂŒr den Begriff ist eine Stelle aus der Gotenbibel des Wulfila im 4. Jahrhundert. Er bezeichnet die Nichtjuden, die heidnischen Völker, mit dem Adjektiv thiudisko.cite-ref-1[1]
Die Sprache westgermanischer StĂ€mme wurde erstmals mit diutisc oder theodisk bezeichnet in einem Brief des pĂ€pstlichen Nuntius Georg von Ostia an Papst Hadrian I. ĂŒber zwei Synoden, die 786 in England stattgefunden hatten. Im Brief hieĂ es wörtlich, dass die KonzilsbeschlĂŒsse tam latine quam theodisce (âauf Latein wie auch in der Volksspracheâ) mitgeteilt wurden, âdamit alle es verstehen könntenâ (quo omnes intellegere potuissent).cite-ref-2[2] In einer althochdeutschen Form (diutisk, bzw. diutsch oder tiutsch) lĂ€sst theodiscus sich zuerst in den Schriften Notkers belegen und im kurz darauf folgenden Annolied aus dem 11. Jahrhundert. Allerdings gibt es im Annolied noch eine weit gefasste Definition von âdiutschâ, da der Autor schreibt, dass es in der NĂ€he von Indien Völker gebe, die diutischin sprecchin, und bleiben germanische Variante auch noch 150 Jahre danach selten.cite-ref-b-r-3-0[3]
Die Deutschen als Ethnie
Definitionen
Die Frage, wie die Deutschen ethnisch und als Nation zu definieren wĂ€ren, hat im Laufe der Geschichte eine FĂŒlle verschiedener, teils widersprĂŒchlicher Antworten gefunden.cite-ref-4[4] Die Vorstellung einer ethnisch-kulturellen Einheit der Deutschen ist ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts, seit den Freiheitskriegen gegen die napoleonische Herrschaft, die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Da kein deutscher Nationalstaat existierte, konstituierte sich das Konzept der deutschen Nation nicht ĂŒber einen Staat, sondern ĂŒber Vorstellungen kultureller (insbesondere auch sprachlicher) IdentitĂ€t und gemeinsamer Abstammung.cite-ref-5[5] Dies prĂ€gt das deutsche NationalverstĂ€ndnis bis in die Gegenwart und Ă€uĂert sich etwa in den Bestimmungen ĂŒber die deutsche Staatsangehörigkeit.cite-ref-6[6] Nach dem Historiker Friedrich Meinecke (1922) wird eine solche Nation als Kulturnation von Staatsnationen auf der anderen Seite abgegrenzt,cite-ref-7[7] wonach die deutsche Nation neben der italienischen eine der ersten primĂ€r kulturell und ethnisch konzipierten Nationen sei.
Der österreichisch-deutsche Völkerrechtler Rudolf Laun definierte 1930 âVolk im natĂŒrlichen Sinneâ als die aus âAbstammungsgemeinschaft und Geschlechtsverbindung entstandene und durch Gleichheit der Sprache zu geistiger Einheit verschmolzene sittliche Gemeinschaft des freien persönlichen Bekenntnissesâ.cite-ref-8[8] Der Rechtswissenschaftler Karsten Mertens definiert 2004 deutsche Volkszugehörige unter Heranziehung des Bundesvertriebenengesetzes sowohl durch subjektive als auch durch objektive Merkmale: einerseits durch ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, das andererseits durch Abstammung, Sprache, Erziehung oder Kultur bestĂ€tigt wird.cite-ref-9[9]
Der Kulturwissenschaftler Harald Haarmann fĂŒhrt 2004 als Kriterien fĂŒr die Zugehörigkeit die Muttersprache Deutsch und eine deutsche Abstammung an, wobei die Zahl derer, die das letztgenannte Kriterium erfĂŒllen, gröĂer sei als die Zahl der Muttersprachler. Deutschsein werde heute aber zunehmend im Sinne der Staatsangehörigkeit verstanden: Wer heute Deutsch spreche, könne ebenso gut aus Europa wie aus Asien oder Afrika stammen. Deutschsein sei zu einem âmultiethnischen Begriffâ geworden und nĂ€here sich somit strukturell Begriffen wie Englischsein, Französischsein oder Spanischsein an, die gleichfalls multiethnische Situationen beschrieben.cite-ref-10[10]
Der Soziolinguist Ulrich Ammon definiert 2015 den âschwierigen Begriff âdeutsche Ethnieââ unabhĂ€ngig von staatlichen Definitionen als Menschen, die glaubten, Gemeinsamkeiten in ihrer jeweiligen Abstammung, Geschichte, Sprache, Kultur oder Religion zu haben. âDer Glaube ist dabei letztlich ausschlaggebendâ. Die Selbstzuordnung, das ethnische Bekenntnis, könne sich dabei auch ĂŒberlappen oder schwanken. Dies sei vor allem bei Migranten in Deutschland sowie bei deutschsprachigen Minderheiten, etwa in RumĂ€nien oder Russland, der Fall.cite-ref-11[11]
Geschichte
Ethnogenese
Die Frage, ab wann von einem deutschen Volk gesprochen werden kann, fand seit dem Mittelalter unterschiedliche Antworten. Das Annolied des spĂ€ten 11. Jahrhunderts und die um Mitte des 12. Jahrhunderts entstandene Kaiserchronik warten mit dem Geschichtsmythos auf, Gaius Iulius Caesar hĂ€tte Schwaben, Bayern, Sachsen und Franken unterworfen und anschlieĂend mit ihrer, also deutscher Hilfe, das römische Kaisertum errichtet, das also in Wahrheit ein deutsches wĂ€re.cite-ref-12[12] Etwas spĂ€ter fĂŒhrte Norbert von Iburg in seiner Vita Bennonis die Entstehung der Deutschen auf den Sieg Karls des GroĂen ĂŒber die Sachsen zurĂŒck.cite-ref-13[13] Der Historiker Herfried MĂŒnkler weist darauf hin, dass eine RĂŒckbesinnung auf eine erfahrene politische Gemeinschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht möglich war, weshalb viele Literaten die Hermannsmythik, die ErzĂ€hlungen ĂŒber Friedrich Barbarossa, der im KyffhĂ€user schlafe, einem Nationalepos zusprachen. HauptsĂ€chlich Intellektuelle beschworen in politischen Mythen eine nationale IdentitĂ€t von oben.cite-ref-14[14] Der Schutzpatron der Deutschen, Erzengel Michael, wurde mit SchlafmĂŒtze zum deutschen Michel, der nicht richtig wach wird und von anderen Nationen leicht betrogen werden kann.cite-ref-15[15]
In der historischen Forschung ist bis heute umstritten, ab wann von Deutschland und ab wann vom deutschen Volk gesprochen werden kann. In der Ă€lteren, stark national geprĂ€gten Forschung wurde die Gleichsetzung von Germanen mit den Deutschen im mittelalterlichen Reich postuliert. Dieser Ansatz ist sehr problematisch und wird in der neueren Forschung abgelehnt,cite-ref-16[16] denn es wird dabei auch eine bewusste EigenidentitĂ€t vorausgesetzt. In der modernen Forschung wird Ethnogenese hingegen als sozialer Prozess verstanden, in dessen Verlauf sich eine IdentitĂ€t im Rahmen eines komplexen Entwicklungsprozesses erst langsam herausbildet.cite-ref-17[17] Hinzu kommt, dass eine Sprachgemeinschaft nicht einfach mit einer ethnischen Gemeinschaft gleichgesetzt werden kann.cite-ref-18[18] Die Auswertung der zeitgenössischen Quellen ergibt denn auch nicht das Bild von âdeutschen StĂ€mmenâ, die sich im 9. Jahrhundert bewusst in einem eigenen Reich (dem Ostfrankenreich) zusammengeschlossen haben. Als Orientierungspunkt diente vielmehr bis weit ins 11. Jahrhundert hinein das Frankenreich.cite-ref-19[19]
Erst im 11. Jahrhundert taucht der Begriff rex Teutonicorum (âKönig der Deutschenâ) fĂŒr den ostfrĂ€nkischen/römisch-deutschen Herrscher auf, allerdings als Fremdbezeichnung durch anti-kaiserliche Kreise, denn die römisch-deutschen Herrscher haben sich selbst nie so bezeichnet.cite-ref-20[20] FĂŒr die mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher waren die deutschsprachigen Gebiete ein wichtiger Teil des Reiches, das aber daneben auch Reichsitalien und das Königreich Burgund umfasste. Aufgrund der Reichsidee, die die AnknĂŒpfung an das antike Römerreich und eine heilsgeschichtliche Komponente beinhaltete, war der damit einhergehende Herrschaftsanspruch nicht national, sondern (zumindest theoretisch) universal ausgerichtet.cite-ref-21[21]
In der folgenden Zeit diente als loser politischer Rahmen das Reich, als verbindende kulturelle Komponente die deutsche Sprache. Eine âdeutsche IdentitĂ€tâ â die Idee, zu einer spezifischen, abgegrenzten Gemeinschaft zu gehören â entwickelte sich im Allgemeinen Bewusstsein erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts. WĂ€hrend in England und Frankreich mit ihren zentral organisierten Königsherrschaften die Tendenz zu ânationalen Königreichenâ neigte (wobei Benedict Anderson den Begriff Nation als âvorgestellte, begrenzte und souverĂ€ne Gemeinschaftâ erlĂ€utert), dominierte im von partikularen Grundstrukturen geprĂ€gten römisch-deutschen Reich die universale Reichsidee, wenngleich Begriffe wie deutsche Lande in spĂ€teren Quellen durchaus belegt sind. Erst im SpĂ€tmittelalter begannen deutsche Gelehrte wie Alexander von Roes und Lupold von Bebenburg sich Gedanken ĂŒber die Rolle âder Deutschenâ im GefĂŒge Europas und einer politischen IdentitĂ€t (biologische Kategorien spielten hier keine Rolle) zu machen, was aus einer Position politischer SchwĂ€che des Reiches geschah, wobei die Ăberlegungen weiterhin stark mit der Reichsidee verknĂŒpft blieben. Nun erst setzte der Prozess einer langsamen politischen IdentitĂ€tsbildung im eigentlichen Sinne ein.cite-ref-22[22]
Aus diesen GrĂŒnden wird die Frage, seit wann es ein deutsches Volk gibt, von der mediĂ€vistischen Forschung vor allem aufgrund der Prozesshaftigkeit der Ethnogenese nicht mehr eindeutig beantwortet. Laut Carlrichard BrĂŒhl hat nicht ein ewiges oder prĂ€existentes deutsches Volk den deutschen Staat geschaffen, wie die völkische Geschichtsschreibung es lange annahm. In Wirklichkeit stehe umgekehrt âauĂer Frage, daĂ [âŠ] der Staat das deutsche Volk geschaffen hatâ.cite-ref-23[23] Bernd SchneidmĂŒller sieht in den oben erwĂ€hnten Ursprungsgeschichten ein Indiz fĂŒr ein sich ab dem 11. Jahrhundert ausbildendes Bewusstsein der Zusammengehörigkeit.cite-ref-24[24] Nach dem Anglisten Manfred Görlach gab es im europĂ€ischen Mittelalter noch kein sprachlich begrĂŒndetes NationalgefĂŒhl. Der Historiker Heinz Thomas dagegen bewertet die integrierende Kraft der deutschen Sprache höher und nimmt an, dass seit den 1080er Jahren Alemannen, Bayern, Franken und Sachsen zusammenfassend als deutsch bezeichnet worden seien. Der Historiker Knut Schulz sieht dagegen Belege fĂŒr ein ZusammengehörigkeitsgefĂŒhl von Deutschen im Ausland erst fĂŒr das 15. Jahrhundert als gegeben an.cite-ref-25[25] Das Syntagma deutsche Nation ist erstmals fĂŒr das 15. Jahrhundert belegt, deutsches Volk erst fĂŒr das 19. Jahrhundert.cite-ref-26[26]
Mittelalter und frĂŒhe Neuzeit
Im Zuge der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung nach Osten gingen groĂe Teile der Westslawen, die ab dem spĂ€ten 6. und 7. Jahrhundert in die von den Germanen wĂ€hrend der Völkerwanderung weitgehend gerĂ€umten Gebiete eingewandert waren (in etwa identisch mit den neuen BundeslĂ€ndern östlich der Linie ElbeâSaale, dem östlichen Holstein, dem niedersĂ€chsischen Wendland und Teilen Oberfrankens sowie dem östlichen Ăsterreich â siehe Germania Slavica), in der deutschsprachigen Bevölkerung auf. Letzte nicht-assimilierte Gruppen dieser Slawen sind die heute zweisprachigen Sorben in der Lausitz (max. 60.000) und in gewisser Weise auch die KĂ€rntner Slowenen in Ăsterreich, welche aber â anders als die Sorben â eine direkte Fortsetzung des slowenischen Siedlungsgebiets im heutigen Slowenien darstellen.
Das Heilige Römische Reich war ein multiethnisches Gebilde, in dem neben Deutschen auch Menschen mit italienischer, niederlĂ€ndischer, französischer und tschechischer Muttersprache in geschlossenen Siedlungsgebieten lebten.cite-ref-27[27] Der Historiker Helmut Neuhaus verweist auf zwölf Sprachen, die in der FrĂŒhen Neuzeit innerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gesprochen wurden, von denen Deutsch die hĂ€ufigste gewesen sei. Es wurde aber auch auĂerhalb der Reichsgrenzen verbreitet gesprochen, namentlich in Ost- und SĂŒdostmitteleuropa.cite-ref-28[28]
Unterhalb des Kaisertums bildeten sich zunehmend selbststĂ€ndige Territorien heraus, deren Untertanen dabei auch eine entsprechende, auf den Kleinstaat bezogene IdentitĂ€t entwickelten: So kĂ€mpfte man in Kriegen fĂŒr seinen FĂŒrsten gegen das Heer des NachbarfĂŒrsten, auch wurde die Art der ReligionsausĂŒbung im Zeitalter der Reformation nicht von einer gesamtdeutschen AutoritĂ€t bestimmt (anders als etwa in England oder Frankreich), sondern vom jeweiligen Territorialherren. Daher beschrĂ€nkte sich eine deutsche IdentitĂ€t naturgemÀà mehr auf den sprachlichen und kulturellen Bereich. Dieser wurde allerdings mit der Zeit, vor allem aber auch durch die vermehrte Teilhabe der Bevölkerung an der Schriftkultur, immer wichtiger. Ulrich von Hutten und Martin Luther konnten daher mit ihrem Kampf gegen âwelscheâ Kirchenherrschaft auf breite UnterstĂŒtzung bauen. So wandte sich Luther 1520 in einer seiner Hauptschriften an den christlichen Adel âdeutscher Nationâ.
Auch die Barockdichter setzten sich fĂŒr die deutsche Sprache und gegen EinflĂŒsse anderer Sprachen ein, auch wenn noch beispielsweise der preuĂische König Friedrich II. der französischen Kultur den Vorzug gab, die in der frĂŒhen Neuzeit der deutschen Kultur wichtige Impulse gab (Vorbild Ludwigs XIV., Hugenotten). Die deutsche Kultur erfuhr auch von Zuwanderern wichtige Anregungen, genannt seien hier die Hugenotten (unter deren Nachfahren sich auch Theodor Fontane findet). Auch die jĂŒdische Minderheit hatte Anteil am deutschen Geistesleben (Moses Mendelssohn), doch wenn sie sich nicht wie Heinrich Heine taufen lieĂen, galten sie bis zu ihrer rechtlichen Gleichstellung, die in den deutschen Staaten zwischen 1797 und 1918 erreicht wurde, nicht als vollgĂŒltige Deutsche und wurden ausgegrenzt.cite-ref-29[29]
Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in den deutschen Sprachraum ein, so in der zweiten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet, und assimilierten sich im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite wanderten deutsche Bevölkerungsgruppen (unter anderem aus der Schweiz und dem Deutsches Reich) in fremdsprachige oder ĂŒberseeische Gebiete aus, grĂŒndeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.
Siehe auch
:
Regnum Teutonicum
Die Entstehung der deutschen Nation
Bis Ende des 18. Jahrhunderts gab es kein ausgeprĂ€gtes deutsches Nationalbewusstsein.cite-ref-30[30] Die territorial-politische Konzeption der ethnisch Deutschen bildete sich erst am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts heraus.cite-ref-31[31] Den Wechsel brachten die nationalen Bewegungen in der ersten HĂ€lfte und der Mitte des 19. Jahrhunderts, die nach den siegreichen Befreiungskriegen gegen das französische Kaiserreich und die napoleonische Herrschaft groĂen Auftrieb erhielten. Sie stellten die LegitimitĂ€t der herrschenden Dynastien infrage und verbanden die nationale Einheit mit der Forderung nach politischer Mitbestimmung des Volkes und wirtschaftlicher Liberalisierung. Dichter und Philosophen entdeckten Mythen und Geschichten, die die Einheit des Volkes begrĂŒnden und die Abgrenzung zu anderen Nationen legitimieren sollten: Die Nation wurde aus einer imaginĂ€ren Vergangenheit beschworen als uralter Organismus, der im âVolksgeistâ wurzelt. Dem verbreiteten Topos vom rohen, unzivilisierten und trinkfesten Deutschen wurde nunmehr das Idealbild von Tacitusâ Germania gegenĂŒbergestellt, als Beleg dafĂŒr, dass die Deutschen ein Volk mit gemeinsamen Vorfahren (einfache, unverbildete, treu und tapfer lebende Germanen) und gemeinsamer Geschichte seien, die bis in die Antike zurĂŒckreiche. Die Varusschlacht wurde verherrlicht, Hermann der Cherusker zum deutschen Nationalhelden stilisiert.cite-ref-32[32]
Die soziale Konstruktion der Deutschen als ethnisch und religiös homogener nationaler Eigengruppe, die unter anderen âTurnvaterâ Jahn, Ernst Moritz Arndt und Johann Gottlieb Fichte in den 1810er Jahren leisteten, ging einher mit der Exklusion von Franzosen und Juden, die als fremd markiert wurden. Dies erfolgte auch in Reaktion auf die rechtliche Gleichstellung der Juden, die Napoleon in seinem Herrschaftsbereich durchgesetzt hatte und die nach 1814 vielerorts wieder rĂŒckgĂ€ngig gemacht wurde. Obwohl viele deutsche Juden sich einer deutschen Kulturnation zugehörig fĂŒhlten und deutsche StaatsbĂŒrger waren, war auch nach ihrer endgĂŒltigen Emanzipation in der Reichsverfassung von 1871 ein antisemitisches VerstĂ€ndnis des Begriffs Deutsche verbreitet, das Juden ausschloss.cite-ref-33[33]
Die bĂŒrgerlich emanzipatorische deutsche Nationalbewegung fĂŒhrte zur Paulskirchenverfassung von 1849 mit dem Abschnitt VI Grundrechte des deutschen Volkes, in dem Volkszugehörigkeit und die Grundrechte beschrieben sind. Darin wurde nicht die ursprĂŒnglich angestrebte territorial-politische multinationale groĂdeutsche Lösung eines Bundesstaates konzipiert, sondern die rĂ€umliche und ethnische Verengung der NationalitĂ€t (kleindeutsche Lösung) hatte in der Nationalversammlung die Toleranz zurĂŒckgedrĂ€ngt.cite-ref-34[34] Der preuĂische König Friedrich Wilhelm IV. wies die von der Kaiserdeputation angetragene KaiserwĂŒrde am 2. April 1849 vor dem preuĂischen Kronrat zurĂŒck, da er eine nationale Einheitsbewegung (Erfurter Union) unter restaurativer preuĂischer FĂŒhrung ohne âFrankfurter Unwesenâ anstrebte.cite-ref-35[35]
Erst 1871 wurde mit der ReichsgrĂŒndung der erste einheitliche deutsche Nationalstaat begrĂŒndet. Seine Einwohner wurden entsprechend als âReichsdeutscheâ bezeichnet. Andere Deutsche hatten ihre Siedlungsgebiete meistens in Vielvölkerstaaten und nannten sich beispielsweise Banater Schwaben oder Sudetendeutsche usw. FĂŒr sie wurde hauptsĂ€chlich im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus der Sammelbegriff âVolksdeutscheâ verwendet. Im Vollzuge der Gleichschaltung der LĂ€nder zum nationalsozialistischen Einheitsstaat erfolgte nach dem Gesetz ĂŒber den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 mit Verordnung vom 5. Februar 1934 die erstmalige und bis heute gĂŒltige Verankerung der deutschen Staatsangehörigkeit in den Standesregistern.
Siehe auch
:
DeutschstÀmmige
Völkisches Konzept
Parallel und teilweise mit dem ethnischen Konzept verwoben bildete sich ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein bis in die Gegenwart nachwirkendes völkisches VerstĂ€ndnis von Deutschtum und Staatsangehörigkeit heraus, das in der gemeinsamen Abstammung das primĂ€re Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen annimmt.cite-ref-36[36] Aufbauend auf den Schriften Novalisâ entwickelte Friedrich Schlegel um 1801 die Idee einer âwahrenâ Nation, welche ein familienĂ€hnliches Netzwerk bilden und so auf gemeinsamen Abstammungslinien, also einer gemeinsamen Abstammung, aller Nationsmitglieder beruhen wĂŒrde.cite-ref-37[37] Schlegel ging entgegen jeglicher historischer Erkenntnis davon aus, dass eine gemeinsame Sprache von gemeinsamer Abstammung zeuge.cite-ref-38[38]
Innerhalb der Völkischen Bewegung, die im deutschen Kaiserreich entstand, bildete das als Abstammungsgemeinschaft verstandene deutsche Volk das zentrale Ideologem. Man glaubte, dass es lange historisch vor dem realen deutschen Staat existiert habe, mit dessen Staatsangehörigen, dem Staatsvolk, es nicht identisch sei, und unwandelbare Eigenschaften habe. Mit dieser Vorstellung wurden Forderungen nach Germanisierung der auch von Angehörigen anderer Ethnien bewohnten Teile des Deutschen Reichs gerechtfertigt, die entweder eingedeutscht oder vertrieben werden sollten. Auch diente es zur Legitimierung imperialistischer Eroberungsprogramme, da die Deutschen ein âVolk ohne Raumâ wĂ€ren. Das deutsche Volk wurde gegenĂŒber anderen Völkern als höherwertig dargestellt, wobei der damit einhergehende Rassismus auch minderwertige Elemente im deutschen Volkskörper ausmachte, die es zu bekĂ€mpfen gelte. Damit waren nicht zuletzt Juden gemeint. Konsens zwischen den völkischen Rassisten herrschte in dieser Frage nicht: Einige wie Alfred Ploetz hielten Rasse und Volk fĂŒr synonym, wĂ€hrend andere wie Hans F. K. GĂŒnther glaubten, aus dem angeblich bestehenden Rassengemisch des bestehenden Volkes eine reine Rasse herauszĂŒchten zu mĂŒssen.cite-ref-39[39] Das Ideal dieser Rasse von Herrenmenschen waren die Arier, ein ursprĂŒnglich sprachwissenschaftlicher Begriff, dem dann ein biologischer Sinn unterlegt wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Adjektiv arisch synonym fĂŒr nicht-jĂŒdisch gebraucht. Mit Arierparagrafen, Ariernachweisen und schlieĂlich mit dem ReichsbĂŒrgergesetz von 1935 wurden die Juden in Deutschland aus der deutschen Volksgemeinschaft ausgegrenzt.cite-ref-40[40]
Einzelne Beobachter sahen dabei das völkische Element noch 1993 als das zentrale definierende Charakteristikum der deutschen Nation.cite-ref-41[41]
Gegenwart
Nach einer Studie des Berliner Instituts fĂŒr empirische Integrations- und Migrationsforschung (2014) definiert die groĂe Mehrheit der Bevölkerung das Deutschsein ĂŒber andere Kriterien als die Abstammung.cite-ref-42[42] Demnach waren 96,8 % der Befragten der Meinung, dass âDeutsch sprechen zu könnenâ sehr wichtig oder eher wichtig sei, um âdeutschâ oder âwirklich deutschâ zu sein.cite-ref-43[43] Weitere EinschĂ€tzungen der Bevölkerung waren (Anteil der Antworten sehr wichtig/teils wichtig): deutscher Pass (78,9 %), akzentfrei Deutsch sprechen (40,8 %), auf das Kopftuch verzichten können (37,8 %), deutsche Vorfahren (37,0 %).
Das Statistische Bundesamt gibt fĂŒr 2021 die Zahl der deutschen Staatsangehörigen mit rund 71,5 Millionen an. Etwas mehr als 16 % davon, nĂ€mlich rund 11,76 Millionen, haben einen Migrationshintergrund â besitzen also selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt â, wobei fast 7 Millionen Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung sind. Die Zahl der Deutschen ohne Migrationshintergrund im weiteren Sinne wird mit etwas mehr als 60 Millionen angegeben.cite-ref-44[44]
Neuere AnsÀtze der Soziologie und Psychologie
Assimilationshypothese und Abstammungshypothese
Anhand der Frage, ob jemand ethnisch Deutscher werden kann, lassen sich die AnhĂ€nger der Assimilationshypothese von denen der Abstammungshypothese unterscheiden.cite-ref-45[45] Die Assimilationshypothese besagt, dass die Anpassung an zentrale kulturelle Merkmale von Bedeutung sei. Dies seien vor allem die Beherrschung der deutschen Sprache, zuweilen die Nichtzugehörigkeit zum Islam, die Wohndauer in Deutschland und ein deutscher Ehepartner. Die Abstammungshypothese dagegen behauptet, dass man âdeutsch seinâ nicht lernen könne: âdeutschâ sei man demnach nur, wenn die Eltern Deutsche sind. Bassam Tibi, deutscher Politikwissenschaftler syrischer Herkunft, stellt dazu ausdrĂŒcklich fest: âEine ethnische IdentitĂ€t kann nicht erworben werden.âcite-ref-46[46] Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 stimmt jedoch nur einer von 123 befragten Migranten und kein befragter autochthoner Deutscher der Aussage zu: âMan kann nie wirklich deutsch werden.âcite-ref-47[47]
Laut einer Studie der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin mit dem Titel âDeutschland postmigrantischâ, fĂŒr die ĂŒber 8.200 Menschen befragt wurden, waren 2014 noch 37 Prozent der Ansicht, dass deutsche Vorfahren wichtig seien, um Deutsche oder Deutscher sein zu können. Ăber 40 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, man mĂŒsse dafĂŒr akzentfrei Deutsch sprechen. 38 Prozent der Bevölkerung gaben an, wer ein Kopftuch trage, könne nicht deutsch sein.cite-ref-grigat-48-0[48]
Die These, auch AnhĂ€nger der Assimilationshypothese hĂ€tten Probleme damit, in deutschen Muslimen ethnische Deutsche zu sehen, wurde 1998 von der âGesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftlerâ bestĂ€tigt: Diese haben den Eindruck, âjedes Festhalten an genuin islamischen Positionen, die nicht dem von westlich-abendlĂ€ndischer Seite gesetzten Rahmen fĂŒr ReligiositĂ€t, Integrationskriterien und deutsche IdentitĂ€t entsprechen, könne von der Mehrheitsgesellschaft nur als gefĂ€hrliche Abweichung vom gesellschaftlichen Konsens interpretiert werden.âcite-ref-49[49]
Im April 2016 behauptete der Soziologe und Journalist Christian Jakob, âdie Zeit, in der ânur deutsch sein kann, wer deutschstĂ€mmig istââ, sei âbeendetâ.cite-ref-50[50]
Neue Deutsche
Der Begriff âNeue Deutscheâ war ein postmodernes Konstrukt, um IdentitĂ€tsbildungsprozesse deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund als prinzipielle Inklusionsprozesse zu verstehen und wurde im Forschungsprojekt âHybride europĂ€isch-muslimische IdentitĂ€tsmodelleâ (HEYMAT) an der Humboldt-UniversitĂ€t Berlin bis 2016 verwendet.cite-ref-51[51]
In einem Verlust und Gewinn. Ergebnisse aktueller Studien zur Zuwanderung betitelten Aufsatz untersuchte Felix Grigat im April 2015 die Frage: âWer gehört zum deutschen Wir?â Von den deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund gaben 2014 laut der oben erwĂ€hnten Studie der Humboldt-UniversitĂ€t 81 Prozent an, Deutschland zu lieben, und 77 Prozent fĂŒhlen sich demzufolge deutsch. Fast jedem zweiten Deutschen mit Migrationshintergrund (47 Prozent) sei es wichtig, als deutsch gesehen zu werden â genauso viel wie bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund (47 Prozent).cite-ref-grigat-48-1[48]
Germanophilie
â
Hauptartikel
:
Germanophilie
Germanophilie (von lateinisch Germani âGermanenâ, und altgriechisch ÏÎčλία philia, deutsch âFreundschaftâ) bezeichnet eine allgemeine AffinitĂ€t zu deutscher Kultur, Geschichte oder zum deutschen Volk und somit das GegenstĂŒck der Germanophobie.cite-ref-52[52] Eine Gleichsetzung von âGermanenâ und âDeutschenâ erfolgte erstmals im 16. Jahrhundertcite-ref-53[53] bei Johannes Turmayr, genannt Aventinus.cite-ref-54[54] Im Deutschen existiert der Begriff jedoch hauptsĂ€chlich als wörtliche Ăbersetzung des im Englischen hĂ€ufiger verwendeten Begriffs germanophilia und wird zur Beschreibung unterschiedlicher kulturgeschichtlicher, sozialer und literarischer PhĂ€nomene genutzt.
Deutschenfeindlichkeit
â
Hauptartikel
:
Germanophobie
und
Deutschenfeindlichkeit
Deutschenfeindlichkeit, Germanophobie oder Deutschenhass (französisch germanophobie, englisch germanophobia) war eine breite Erscheinung in der Zeit der imperialistischen Auseinandersetzungen zwischen den GroĂmĂ€chten um die Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert)cite-ref-55[55] sowie insbesondere zur Zeit und wĂ€hrend der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Der Begriff wurde nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. durch rechtsextremistische Gruppierungen fĂŒr geschichtsrevisionistische Propaganda verwendet.cite-ref-56[56]
Der Begriff Deutschenfeindlichkeit wurde gelegentlich fĂŒr die Beschreibung von Mobbing von ethnisch deutschen SchĂŒlern durch MitschĂŒler mit Migrationshintergrund benutzt.cite-ref-57[57]cite-ref-58[58] Eine verstĂ€rkte Debatte erfuhr das Wort ab 2009 im Zusammenhang mit von Berliner Lehrern und Wissenschaftlern beobachtetem Mobbing seitens muslimischer SchĂŒler.cite-ref-59[59] Im Jahr 2017 ging das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. davon aus, dass es den Sachverhalt der âDeutschenfeindlichkeitâ gebe, und operationalisierte Aussagen, denen befragte Jugendliche zustimmten, sowie von ihnen ausgeĂŒbte Verhaltensweisen, die es als Ausdruck von Deutschenfeindlichkeit bewertete.cite-ref-60[60]
Der politische Begriff in Deutschland
Innerstaatliches Recht
Lange wurde in Deutschland die Frage, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, nach dem Abstammungsprinzip entschieden. Dies zeigte sich deutlich am Verbot so genannter Mischehen, das die Gouverneure von Deutsch-SĂŒdwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Samoa in den Jahren von 1905 bis 1912 erlieĂen, obwohl das Schutzgebietsgesetz sie eigentlich zulieĂ. In SĂŒdwestafrika wurden solche Ehen annulliert, deutsche MĂ€nner, die solche Beziehungen fĂŒhrten, verloren ihr Wahlrecht, in Samoa wurden die Kinder aus solchen Beziehungen den so genannten âEingeborenenâ gleichgestellt. Das bedeutete einen Bruch mit der traditionellen PatrilinearitĂ€t des deutschen StaatsbĂŒrgerschaftsrechts, wonach die Staatsangehörigkeit des Kindes nach der des Vaters bestimmt wird.cite-ref-61[61] Ein weiteres Beispiel fĂŒr ein solches VerstĂ€ndnis war das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, das von der Idee einer Volksnation geprĂ€gt war: Nation und ethnische HomogenitĂ€t des deutschen Volkes sollten zusammenfallen. Das Geburtsortsprinzip, das in den nicht-preuĂischen Bundesstaaten noch lange eine Rolle gespielt hatte und das die SPD vertrat, wurde verworfen. Entsprechend der damals vorherrschenden Staatslehre verstand man den Staat als Organismus, als biologische Einheit des blutsverwandten Staatsvolkes. Damit und mit der âlangen Tradition institutionalisierter Diskriminierung gegenĂŒber AuslĂ€ndern bzw. auslĂ€ndischen Arbeitern und nationalen Minderheitenâ entsprach das Gesetz, wie der Historiker Vito F. Gironda schreibt, dem Reichsnationalismus, der sich seit den 1880er Jahren zunehmend radikalisiert hatte.cite-ref-62[62]
Erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 Ă€nderte sich dieses ethnische VerstĂ€ndnis. FĂŒr die Zugehörigkeit zum deutschen Volk liegt keine Legaldefinition vor.cite-ref-63[63] De jure sind alle Personen Deutsche, welche
⹠die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
âą als FlĂŒchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (â Statusdeutscher; Art. 116 Abs. 1 GG).
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des âDeutschenâ. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 alle deutschen Staatsangehörigen Deutsche, ganz gleich welcher Ethnie sie angehören.cite-ref-64[64] Auf ethnische oder kulturelle Kriterien wird bei der Frage der Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk nicht abgestellt.cite-ref-wd3-3000-026-19-65-0[65] Deshalb sind Sinti, Juden, die dauerhaft in Deutschland leben und (SpĂ€t-)Aussiedler zumeist deutsche Staatsangehörige, auch wenn nicht alle anderen Deutschen sie der deutschen Ethnie zurechnen.cite-ref-66[66]
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten UmstĂ€nden von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Sie stellen die einzige Ausnahme dar, bei der die Volkszugehörigkeit staatsrechtlich von Bedeutung ist.cite-ref-wd3-3000-026-19-65-1[65] Bei Statusdeutschen soll die âZugehörigkeit zu der deutschen Nation im ethnisch-kulturellen Sinne den grundsĂ€tzlich maĂgeblichen AnknĂŒpfungspunkt fĂŒr die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bilden.âcite-ref-epping-hillgruber-67-0[67] Das war etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland ein BĂŒrgerrecht fĂŒr sich geltend machte, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (FreizĂŒgigkeit im Sinne von Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der âsich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestĂ€tigt wird.â Diese Formulierung geht auf die nationalsozialistische Verordnung ĂŒber die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. MĂ€rz 1941 zurĂŒck, die Abstufungen deutscher Staatsangehörigkeit fĂŒr bestimmte, rassisch definierte Bevölkerungsgruppen in den vom Reich annektierten Gebieten festgelegt hatte.cite-ref-68[68] Heute gehört der besondere Rechtsstatus der Statusdeutschen, wie der Rechtswissenschaftler Ingo von MĂŒnch urteilt, âpraktisch der Vergangenheit anâ.cite-ref-69[69] Er wird nur noch SpĂ€taussiedlern fĂŒr die Zeit zwischen ihrer Ankunft in Deutschland und der Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis ihrer SpĂ€taussiedlereigenschaft nach § 15 BVFG gewĂ€hrt.cite-ref-70[70]
SonderfĂ€lle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsangehörige ihren Wohnsitz östlich der Oder-NeiĂe-Linie beibehalten haben, und Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben, dass ihre illegale AusbĂŒrgerung aus politischen oder rassischen GrĂŒnden wĂ€hrend der Zeit des Nationalsozialismus rĂŒckgĂ€ngig gemacht wird. Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch auf BestĂ€tigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei handelt es sich vor allem um StaatsbĂŒrger der Republik Polencite-ref-71[71] und Israels.cite-ref-72[72]
DarĂŒber hinaus besteht seit 2021 auch fĂŒr jene (Nachfahren von) Verfolgten des NS-Regimes, welche nicht unter die Regelung des Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes fallen, ein Rechtsanspruch auf einen vereinfachten (Wieder-)Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch bei Wohnsitz im Ausland. Eventuell bestehende andere StaatsbĂŒrgerschaft(en) dĂŒrfen fortbestehen.cite-ref-73[73]cite-ref-74[74]
Völkerrechtliche VertrÀge
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Ostteil Europas und der Auflösung des Warschauer Pakts schloss die Bundesrepublik Deutschland VertrÀge, durch die sich die Vertragspartner zum Schutz der deutschen Minderheit in ihren Staatsgebieten verpflichten. Es handelt sich um die folgenden VertrÀge:
âą Vertrag mit Polen vom 17. Juni 1991
âą Vertrag mit der Tschechischen und Slowakischen Republik vom 27. Februar 1992
âą Vertrag mit Ungarn vom 6. Februar 1992
⹠Vertrag mit RumÀnien vom 21. April 1992.cite-ref-jelpke-75-0[75]
Der Begriff ânationale Minderheitâ ist im Sinne des âRahmenĂŒbereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheitenâ zu verstehen, das Deutschland am 11. Mai 1995 unterzeichnet hat.cite-ref-76[76] In Artikel 3 dieses Ăbereinkommens heiĂt es: âJede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der AusĂŒbung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dĂŒrfen ihr keine Nachteile erwachsen.â Ein polnischer StaatsbĂŒrger deutscher Abstammung hat also beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, ob er als âDeutscherâ eingestuft und behandelt werden möchte oder nicht, und âDeutschtumsprĂŒfungenâ finden bei Angehörigen der nationalen Minderheit der Deutschen dort, wo sie anerkannt sind, nicht statt. Die letztgenannte Regelung gilt allerdings nicht fĂŒr Personen, die als SpĂ€taussiedler anerkannt und BundesbĂŒrger werden möchten.
Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Deutsch-dĂ€nischen Abkommen vom 29. MĂ€rz 1955 vereinbart. Dort erklĂ€rt die dĂ€nische Regierung: âDas Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprĂŒft werden.âcite-ref-77[77]
Die Bundesrepublik Deutschland fördert deutsche Minderheiten in den LĂ€ndern, mit denen sie in den 1990er Jahren die o. g. VertrĂ€ge abgeschlossen hat. Allerdings werden ausschlieĂlich Mittlerorganisationen begĂŒnstigt. Eine direkte Förderung von Individuen, die der deutschen Minderheit angehören, findet nicht statt. RechtsansprĂŒche gegen den deutschen Staat, die ĂŒber die Garantien des Art. 116 GG hinausgehen, haben Angehörige deutscher Minderheiten nichtcite-ref-jelpke-75-1[75] (â Bleibehilfen).
Begriffliche Abgrenzungen
auslandsdeutscher Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland migriert sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet.
deutschtum Deutschtum ist eine heute eher seltene Bezeichnung fĂŒr ein deutsches Wesen, eine Kultur von Deutschen, auch auĂerhalb Deutschlands (vgl. Volkstum). So benannte sich beispielsweise 1908 der Allgemeine Deutsche Schulverein in Verein fĂŒr das Deutschtum im Ausland um (zuletzt und bis zu seiner Auflösung im Jahr 2019 war er als Verein fĂŒr Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland tĂ€tig) und mit FĂŒhrererlass vom 7. Oktober 1939 wurde Heinrich Himmler zum Reichskommissar fĂŒr die Festigung deutschen Volkstums ernannt. 1977 galt DeutschtĂŒmelei als eine aufdringliche Betonung eines â wie auch immer gearteten â âtypisch Deutschenâ.cite-ref-78[78]
deutscht-c3-bcmeleideutscht-melei Im Zusammenhang mit den Begriffen Deutschtum und DeutschtĂŒmelei (ĂŒbertriebener Betonung des deutschen Wesens) sei auf die bereits oben hervorgehobene Herkunft und ursprĂŒngliche Bedeutung des Wortes âdeutschâ hingewiesen. Sie war zunĂ€chst eine abgrenzende Bezeichnung von âkeltischen Bewohnern westeuropĂ€ischer Gebieteâ und nahm â daraus abgeleitet â auch eine geschichtliche Bedeutung an. Die Bezeichnung deutsch ist aus dieser Sicht am besten aus dem Gegensatz zu welsch richtig zu verstehen und zu beurteilen. Der Begriff âdeutschâ ist so gesehen zwar eine Bezeichnung sprachlich germanischen Ursprungs, wurde aber zunĂ€chst vor allem in der latinisierten Form theodisca lingua als amtliche Bezeichnung der germanischen (altfrĂ€nkischen) Sprache im Reich Karls des GroĂen gebraucht.cite-ref-79[79]
Auch die Bezeichnung Germanien ist ein römischer Begriff und kein Name, den sich die so genannten Völker selbst gaben. Geschichtlich spielte die Situation der Völkerwanderung und der politisch vom Römischen Reich angestrebten Romanisierung Germaniens eine entscheidende Rolle. Die negative Bewertung und Bedeutung des Begriffs DeutschtĂŒmelei hĂ€ngt zusammen mit einer rein abgrenzenden Haltung zwischen diesen kulturellen und sprachlichen EinflĂŒssen. Das Moment der Abgrenzung und Ausgrenzung klingt jedoch nicht nur in dem Begriffspaar âwelschâ und âdeutschâ an, sondern auch in dem Begriff der âBarbarenâ. Dies war in der Antike eine Sammelbezeichnung ursprĂŒnglich fĂŒr alle der griechischen und spĂ€ter auch der römischen Kultur fernstehenden Völker.cite-ref-80[80]
Geographische Verteilung
Siehe auch
:
Liste der LÀnder nach deutschstÀmmiger Bevölkerung
und
Geschichte Deutschlands
Deutsche und Nichtdeutsche in Deutschland
Nach GrĂŒndung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik fĂŒhrten nur diese beiden Staaten noch das Wort âDeutschâ beziehungsweise âDeutschlandâ in ihrem Staatsnamen. Art. 116 des Grundgesetzes umfasst mit dem Begriff âDeutscherâ mehr Menschen als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit, nĂ€mlich auch die sogenannten Statusdeutschen, deren Zahl allerdings inzwischen als sehr gering angenommen wird. Wenn nach der deutschen Wiedervereinigung von âDeutschenâ die Rede ist, sind in der Regel Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint.
Nicht alle Einwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehörige oder haben nur eine StaatsbĂŒrgerschaft. Nach dem Zensus von 2011 haben etwa 4 Millionen Deutsche eine weitere StaatsbĂŒrgerschaft.cite-ref-81[81] Die nicht vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann zur Abwehr von AnsprĂŒchen rechtlich geltend gemacht werden, wenn sich der Betreffende dabei auf ein BĂŒrgerrecht beruft. Ansonsten verbietet es Art. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen das BedĂŒrfnis nach einer ĂŒber die Staatsgrenzen Deutschlands hinausreichenden Definition der Deutschen, so dass bei der Reform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente des Geburtsortsprinzips (ius soli) Eingang fanden. Bis dahin galt in Deutschland ausschlieĂlich das Abstammungsprinzip.cite-ref-82[82]
Die Bundesrepublik versteht sich als Staat aller Deutschen, gleich welcher ethnischen Gruppe, welcher Kultur oder Religion sie zugerechnet werden. Somit ist es unzulĂ€ssig, bestimmte ethnische oder kulturelle Merkmale als dominierend zu definieren und einen Verfassungsauftrag zu formulieren, der deren Schutz verlangt. Das wĂŒrde der freiheitlichen Konzeption des Grundgesetzes zuwiderlaufen.cite-ref-83[83] Die Rechte anerkannter nationaler Minderheiten in Deutschland sind durch Gesetze geschĂŒtzt. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation als Deutsche (kraft Staatsangehörigkeit) oder als Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit (mit einem verbrieften Recht z. B. auf Brauchtumspflege oder eigene Schulen) behandelt werden wollen. In Deutschland gibt es auĂerdem keine staatliche Erfassung der Angehörigen nationaler Minderheiten und generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten, die auf ethnischer Basis erhoben werden.cite-ref-84[84]
Kompliziert ist das VerhĂ€ltnis der Friesen in Deutschland zur Frage ihrer â(nicht)deutschen IdentitĂ€tâ. Es dauerte lange, bis sie bereit waren, sich auch als Deutsche zu sehen. So war noch 1463 von âFreschen boden oder gruntâ im Gegensatz zu âDuitschen gruntâ die Rede. Noch bis weit in die Neuzeit begann fĂŒr Friesen erst landeinwĂ€rts der Grenze ihrer Siedlungsgebiete âDeutschlandâ.cite-ref-85[85] Ihre Differenzen zur Mehrheitskultur der Deutschen sind als gering anzusehen, womit auch ihre Volksgruppe zum deutschen Volk zĂ€hlt.cite-ref-86[86]
âDie Friesen in Ostfriesland eint ein GefĂŒhl gemeinsamer Geschichte und Kultur, das sich in einer regionalen IdentitĂ€t ausdrĂŒckt. Sie betrachten sich nicht als nationale Minderheit. Die Saterfriesen betrachten sich als saterfriesische Sprachgruppe. Die gröĂte Gruppe der organisatorisch zusammengeschlossenen Nordfriesen â der Nordfriesische Verein â sieht sich ebenfalls nicht als nationale Minderheit, sondern als Gruppe mit eigener Sprache, Geschichte und Kultur innerhalb Deutschlands. Die zweite ĂŒberregionale Organisation, die Friisk Foriining (frĂŒher âForiining for nationale friiskeâ) sieht die Friesen als eigenstĂ€ndiges Volk und betrachtet sich als nationale Minderheit in Deutschland. Heute haben sich beide Gruppen auf die Kompromissbezeichnung âfriesische Volksgruppeâ geeinigt und werden so auch in der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein bezeichnet. Nach dem RahmenĂŒbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wird der Status der friesischen Volksgruppe dem einer nationalen Minderheit gleichgesetzt. Dies wird von allen friesischen VerbĂ€nden und Organisationen begrĂŒĂt.âcite-ref-87[87]
Im Ăbrigen halten viele Soziologen es nicht fĂŒr sinnvoll, die Herkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu fixieren (wie es in einigen osteuropĂ€ischen LĂ€ndern mit Hilfe von NationalitĂ€tseintrĂ€gen geschieht): âDie Eigendynamik der modernen Gesellschaft [ist] erheblich inklusiver [âŠ] als die politische Semantik in Deutschland in den letzten 40 Jahren. Aus der internationalen Migrationsforschung ist bekannt, dass sich Migranten mit permanentem Residenzstatus von der autochthonen Bevölkerung immer weniger unterscheiden, was nicht im Sinne einer kulturellen Assimilation zu verstehen ist, sondern in dem Sinne, dass die Institutionen des Rechts und des Marktes, der Bildung und vielleicht auch der Politik fĂŒr HerkĂŒnfte indifferenter werden.âcite-ref-88[88]
Durch soziologische Konzeptionen der HybriditĂ€t und des Diversity Managements wird die Idee infrage gestellt, Menschen mĂŒssten entweder Deutsche oder Nichtdeutsche sein und sich zu einem von beidem âbekennenâ. Vielmehr seien deutsche StaatsbĂŒrger und lange in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit oftmals âandere Deutscheâ. Dies treffe in besonderem MaĂ auf muslimische Dauerbewohner Deutschlands zu.cite-ref-89[89]
VerhÀltnis zu anderen deutschsprachigen Volksgruppen innerhalb Europas
Mit der ReichsgrĂŒndung von 1871 kam es zu einem Bruch zwischen dem politischen und nicht-politischen Deutschlandbegriff. Das Deutsche Reich vereinigte weder alle Deutschsprachigen, noch waren alle seine StaatsbĂŒrger deutschsprachig: Die deutschsprachige Bevölkerung im Baltikum, in Ăsterreich, der Schweiz und Luxemburg gehörten nicht zum Reich, andererseits schloss das Staatsgebiet nichtdeutsche Minderheiten wie Franzosen, DĂ€nen, NiederlĂ€nder, Sorben und Polen ein.cite-ref-90[90]cite-ref-91[91]cite-ref-92[92] Mit seiner GrĂŒndung wurden das Deutsche Reich und Deutschland gleichgesetzt. Deswegen musste die nicht-politische Zugehörigkeit zum umfangreicheren deutschen Sprach- und Kulturgebiet durch einen Zusatz ausgedrĂŒckt werden: Es entstanden völkische Bezeichnungen wie Deutschschweizer, Deutsch-Balten, Deutsch-Ăsterreicher und so weiter; Deutsche an sich waren nur noch die Reichsdeutschen.cite-ref-93[93] Dies ist einer der GrĂŒnde, aus denen sich die meisten Schweizer, Liechtensteiner, SĂŒdtiroler, Ăsterreicher und anderen Deutschsprachigen nicht als Deutsch bezeichnen, obwohl sie wie die Deutschen aus dem mittelalterlichen und frĂŒhneuzeitlichen deutschen Sprach- und Kulturgebiet entstanden. Das wandelnde VerhĂ€ltnis dieser Gruppen zu den Deutschen und dem Deutschsein ist kompliziert und vielschichtig.
Schweizer
â
Hauptartikel
:
Schweizer
und
Deutsche in der Schweiz
Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst deutsche, französische, italienische und rĂ€toromanische Kultur- und Sprachgebiete, die grenzĂŒberschreitend mit den Nachbarstaaten bestehen, sowie Kantone mit ĂŒberwiegend katholischer und protestantischer Religionszugehörigkeit. Die einheimischen Volksgruppen der Schweiz versuchen einerseits, ihre jeweilige IdentitĂ€t beizubehalten, haben aber andererseits im Laufe der Zeit ein gemeinsames volksgruppenĂŒbergreifendes ZusammengehörigkeitsgefĂŒhl und einen festen Willen zum Erhalt des gemeinsamen Staates entwickelt. Separatistische Bestrebungen gibt es keine, so dass die Menschen ihre Staatsgemeinschaft auch als Willensnation bezeichnen. Von den deutschsprachigen Schweizern wird zumeist das Schweizerdeutsch, eine Sammelbezeichnung fĂŒr die in der Deutschschweiz gesprochenen alemannischen Dialekte und ein wesentliches Teil des Schweizer Gemeinschafts- und HeimatgefĂŒhl, als Alltagssprache gesprochen. Schweizer Hochdeutsch wird im Alltag kaum gesprochen, zumeist eher zur VerstĂ€ndigung mit oder unter Personen, die des Schweizerdeutschen nicht mĂ€chtig sind, so z. B. mit Bewohnern der Romandie, der Italienischen Schweiz bzw. mit AuswĂ€rtigen oder zugezogenen Personen.cite-ref-94[94]
Um 1500 waren die Schweizer, sowohl in der Eigenwahrnehmung als in der Fremdwahrnehmung, Glieder des Heiligen Römischen Reichs und, im zeitgenössischen Sinn, Deutsche.cite-ref-95[95] So definierte die Berner Chronist Diebold Schilling die Schweizer mit der Wendung âgemeinen Eidgnossen und aller TĂŒtschen nacionâ (Eidgenossen und aller deutscher Sprache) als Teil eines gröĂeren Verbands. Wobei der Begriff âNationâ in seinem mittelalterlichen Kontext vor allem als Sprachgemeinschaft statt Volksgemeinschaft ĂŒbersetzt werden muss.cite-ref-96[96] Das Ethnonym âSchweizerâ oder âHelvetiusâ war anfangs noch keine Volksbezeichnung, sondern ein âgemeine[r] Kriegsnameâ auf prinzipiell derselben Ebene wie âLandsknechtâ.cite-ref-97[97]
Die Ablösung der Schweizer vom Reich, Reichsgedanken oder â und damit nicht deckungsgleich â das wandelnde VerhĂ€ltnis der Schweizer zur deutschen Nation lassen sich schwer auf epochale Daten reduzieren. Stattdessen geht es um einen jahrhundertelangen Prozess, in dem vier Phasen zu unterscheiden sind: die Ausbildung einer natio helvetica im Rahmen des Reichsverbands bis etwa 1550; eine rechtliche Ambivalenz im VerhĂ€ltnis der Eidgenossenschaft zum Heiligen Römischen Reich von circa 1550 bis circa 1650; die formale KlĂ€rung der Schweizer SouverĂ€nitĂ€t im Jahrhundert zwischen um 1650 und 1750; und letztlich, mit einem RĂŒckgriff ab 1700, die Formation der Schweizer Kulturnation.cite-ref-98[98] Der Prozess der Nationenbildung hat in der Schweiz frĂŒher angefangen als in Deutschland, was auch von Zeitgenossen bemerkt wurde. So behauptete der deutsche Staatswissenschaftler Friedrich Karl von Moser in seinem 1766 erschienenen Buch Von dem Deutschen Nationalgeist, dass es den Deutschen, im expliziten Vergleich zu den Schweizern, an einem Nationalbewusstsein fehle.cite-ref-99[99] In der wilhelminischen Zeit und wĂ€hrend der Herrschaft des Nationalsozialismus, distanzierten die Schweizer sich mehr von den Deutschen als vorher.cite-ref-100[100]
Ăsterreicher
â
Hauptartikel
:
Ăsterreichische IdentitĂ€t
Teile des 18. und 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet durch die Zuspitzung des Konflikts zwischen PreuĂen und Ăsterreichern um die Vormachtstellung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, was im Deutschen Dualismus mĂŒndete. 1806 legte der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II., seine Krone nieder, da sich zahlreiche deutsche FĂŒrsten dem vom französischen Kaiser Napoleon I. geschaffenen Rheinbund angeschlossen hatten. Bereits 1804 war das Kaisertum Ăsterreich entstanden, indem sich Kaiser Franz II. als Franz I. zum Kaiser von Ăsterreich krönen lieĂ. Nachdem Ăsterreich im Sommer 1813 dem BĂŒndnis von PreuĂen und dem Russischen Reich gegen NapolĂ©on beitrat und in der Völkerschlacht bei Leipzig dem französischen Kaiser eine schwere militĂ€rische Niederlage beibrachten, war damit der Grundstein fĂŒr den 1815 gegrĂŒndeten Deutschen Bund gelegt, der PreuĂen und Ăsterreich wiederum verband. Als in der Revolution von 1848 die Errichtung eines deutschen Nationalstaates möglich schien, stritt man sich heftig darum, ob zusammen mit Ăsterreich eine GroĂdeutsche Lösung gefunden werden könne. Das Habsburgerreich umfasste auch zahlreiche Gebiete, in denen Deutsche nur eine Minderheit darstellten, wie beispielsweise Böhmen und Ungarn, deren Einbeziehung im Widerspruch zu einer nationalstaatlichen Lösung gestanden hĂ€tte. Die deutsche Frage wurde 1867 bzw. 1870/71 dadurch geklĂ€rt, dass das Königreich PreuĂen zunĂ€chst den militĂ€rischen Sieg ĂŒber Ăsterreich erzielte, den Norddeutschen Bund grĂŒndete und daraufhin die Lösung eines weitgehend preuĂisch geprĂ€gten Deutschen Reiches ohne Ăsterreich durchsetzte (â Kleindeutsche Lösung). Dennoch bestanden bĂŒndnispolitische Verbindungen weiter fort, hinzu kamen die ĂŒblichen kulturellen Verbindungen, wie sie zwischen befreundeten Nachbarstaaten ĂŒblich sind.
Nach dem Zerfall der Ăsterreichisch-Ungarischen Monarchie entstand 1918 die Republik Ăsterreich (die kurzfristig als Deutschösterreich bezeichnet wurde). Es gab viel Skepsis, inwieweit dieser âRest-â oder âRumpfstaatâ â beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete â alleine lebensfĂ€hig sei. Ein Zusammenschluss mit dem Deutschland der Weimarer Republik wurde aber durch den Vertrag von Saint-Germain unmöglich (Anschlussverbot). Mit dessen Ratifizierung im Jahr 1919 wurde auch der Name âDeutschösterreichâ untersagt und in âRepublik Ăsterreichâ geĂ€ndert.
In der Zeit des austrofaschistischen StĂ€ndestaats (1933 bis 1938) â der mit der Ausschaltung des Parlaments und der Eliminierung demokratischer Strukturen durch den Bundeskanzler Engelbert DollfuĂ begann â war es der offizielle Standpunkt der Regierenden, Ăsterreich als âzweitenâ â und wegen des katholischen Fundaments â âbesseren deutschen Staatâ anzusehen. Ein eigenes Nationalbewusstsein war nur in AnsĂ€tzen vorhanden, man empfand sich als Ăsterreicher, grenzte sich jedoch gegenĂŒber den Deutschen nur unscharf ab. Als Bundeskanzler Kurt Schuschnigg immer stĂ€rker unter deutschen Druck geriet und eine Volksabstimmung ansetzte, ob Ăsterreich Teil von Deutschland werden solle, und dafĂŒr sogar auf die UnterstĂŒtzung der bis dato verfolgten Sozialdemokraten zurĂŒckzugreifen gedachte, verlangte die deutsche FĂŒhrung ultimativ, die Abstimmung abzusetzen. SchlieĂlich marschierte die deutsche Wehrmacht in Ăsterreich ein. Der âAnschlussâ Ăsterreichs am 13. MĂ€rz 1938 wurde von zahlreichen Menschen begrĂŒĂt, andere wiederum mussten fliehen oder wurden verhaftet. FĂŒhrende Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie wie auch der VaterlĂ€ndischen Front, darunter auch Schuschnigg, wurden in Konzentrationslager verbracht. Die ursprĂŒnglich von Schuschnigg initiierte Volksabstimmung fand schlieĂlich unter pseudo-demokratischen UmstĂ€nden statt â ohne Wahlgeheimnis â und fĂŒhrte zu der von der neuen AutoritĂ€ten angestrebten Zustimmung. Der Name Ăsterreich wurde aus den Bezeichnungen der nun zu Reichsgauen umgeformten BundeslĂ€nder getilgt (so wurde Ober- und Niederösterreich zu Ober- und Niederdonau). Die darauffolgenden Ereignisse, der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Diktatur, fĂŒhrten dann zu einem verstĂ€rkten Wunsch nach der RĂŒckkehr zu einem österreichischen Nationalstaat. Viele Ăsterreicher betĂ€tigten sich als WiderstandskĂ€mpfer gegen das nationalsozialistische Regime â z. B. Carl Szokoll â oder mussten wegen ihrer oppositionellen Haltung â wie Franz JĂ€gerstĂ€tter, der bereits 1938 die Eingliederung Ăsterreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte â mit ihrem Leben bĂŒĂen.
Unmittelbar nach der Befreiung Ăsterreichs und der Wiedererrichtung der Republik Ăsterreich wurden am 10. Juli 1945 durch das österreichische StaatsbĂŒrgerschafts-Ăberleitungsgesetz (StGBl. Nr. 59/1945) die SammeleinbĂŒrgerungen österreichischer StaatsbĂŒrger im Zuge des Anschlusses Ăsterreichs an Deutschland rĂŒckgĂ€ngig gemacht. UnterstĂŒtzt durch die erfolgreiche Geschichte der Zweiten Republik ging auch eine eindeutige Abgrenzung gegenĂŒber den Deutschen einher. Dazu trug neben den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus auch die Tatsache bei, dass sich Ăsterreich gegenĂŒber den BesatzungsmĂ€chten als âerstes Opfer des Nationalsozialismusâ bessere Friedensbedingungen erhoffte. Wesentliche österreichische Politiker hatten unter dem nationalsozialistischen Regime gelitten â wie Leopold Figl und Adolf SchĂ€rf â oder emigrieren mĂŒssen (etwa Bruno Kreisky). So bezeichnen sich die Ăsterreicher heute nahezu einhellig (mit Ausnahme betont deutschnationaler BĂŒrger, die empirischen Untersuchungen zufolge weniger als fĂŒnf Prozent ausmachen) trotz der gemeinsamen Sprache wie Bairisch â wo zum Teil allerdings Unterschiede in Grammatik, Stil und besonders den Dialekten festzustellen sind â nicht als âDeutscheâ; eine eigene österreichische IdentitĂ€t ist mittlerweile lĂ€ngst unverkennbar. In der Republik Ăsterreich wird unterschieden zwischen deutsch-, slowenisch-, romanes-, slowakisch-, ungarisch und kroatischsprachigencite-ref-101[101] Ăsterreichern, entsprechend sind auch die offiziellen Minderheitensprachen geregelt.cite-ref-102[102]cite-ref-103[103]
In Ăsterreich existiert vor allem im âDritten Lagerâ ein deutschnationaler FlĂŒgel, dessen AnhĂ€nger sich als Volksdeutsche sehen.
Liechtensteiner
Das FĂŒrstentum Liechtenstein hat als einziges Land im deutschen Sprachraum ausschlieĂlich Deutsch als Amts- und Schulsprache.
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches wurde Liechtenstein 1806 unabhĂ€ngig und war im 19. Jahrhundert Mitglied des Deutschen Bundes. Wirtschaftlich war Liechtenstein von 1852 bis 1919 durch einen Zollvertrag mit Ăsterreich verbunden. Nachdem die Habsburgermonarchie aufgelöst worden war, lehnte es sich dagegen zunehmend an die Schweiz an (Zollvertrag 1923). Am Beispiel der Landeshymne kann man erkennen, dass wĂ€hrend des Ersten Weltkrieges das Deutschtum Liechtensteins infrage gestellt, von Zeitgenossen aber auch nachdrĂŒcklich verteidigt werden konnte. Die Mitte des 19. Jahrhunderts gedichtete Hymne Oben am deutschen Rhein war schon um 1895 verbreitet und spĂ€testens ab 1920 offizielle Nationalhymne. Die Bezeichnung des Rheins als deutsch und gar deutliche BezĂŒge auf Deutschland (âDies liebe Heimatland im deutschen Vaterlandâ) erregten im 19. Jahrhundert offensichtlich noch keinen AnstoĂ. Noch 1916 konnte ein Landesgedicht den deutschen Rhein enthalten und der Dichter sich âals Deutscherâ bezeichnen. Fast gleichzeitig gab es jedoch auch den Versuch eines Dichters, mit dem Text âOben am jungen Rheinâ deutsche BezĂŒge aus der Hymne zu entfernen â dieser traf durchaus auf Widerstand. Aus den 1930er Jahren sind teils heftige Auseinandersetzungen zwischen deutsch oder sogar nationalsozialistisch gesinnten Liechtensteinern und Liechtensteiner Landespatrioten auch um den Text der Hymne ĂŒberliefert. Landestreue Gruppen nutzten einen âbereinigtenâ Text, um sich von den Nationalsozialisten und dem Deutschen Reich abzugrenzen. Trotz erneuter Reformversuche kurz nach Kriegsende wurde erst 1963 ein leicht verĂ€nderter Text ohne den Begriff deutsch vom Landtag zur Landeshymne erklĂ€rt.cite-ref-104[104]
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Deutsch ist eine der drei Amtssprachen Belgiens und wird als Muttersprache im Osten des Landes, vorwiegend in den Kantonen Eupen und Sankt Vith gesprochen. Den amtlichen Status genieĂt Deutsch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die aus den Teilen Neu-Belgiens besteht, die bis 1920 zu Deutschland (Rheinprovinz) gehörten, auĂer den Gemeinden Malmedy und Weismes (Kanton Malmedy), wo schon vor der Angliederung an Belgien mehrheitlich Französisch gesprochen wurde. DarĂŒber hinaus gibt es in Belgien Orte, in denen man schon vor 1920 deutsch sprach (Alt-Belgien). Sie liegen auĂerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und die alleinige Amts- und Unterrichtssprache ist Französisch. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Regionen: Alt-Belgien-SĂŒdcite-ref-gfbv-11-2000-105-0[105] (das Areler Land) im Ă€uĂersten SĂŒdosten des Landes; es umfasst die Stadt Arel und ein paar umgebende Dörfer, sowie Alt-Belgien-Nordcite-ref-gfbv-11-2000-105-1[105] (die Gegend um die Orte Bleiberg, Welkenraedt und Baelen, alle drei liegen westlich beziehungsweise nordwestlich von Eupen).
Siehe auch
:
Ostbelgien
Luxemburger
â
Hauptartikel
:
Luxemburger (Volk)
Das Deutsche gilt in Luxemburg neben dem Luxemburgischen und Französischen als Amtssprache und ist eine der drei Verwaltungs- und Gerichtssprachen des GroĂherzogtums Luxemburg.cite-ref-106[106] Luxemburg gehörte vom Mittelalter bis 1795 zum Heiligen Römischen Reich.cite-ref-107[107] Ab 1815 war das GroĂherzogtum Mitglied des Deutschen Bundes. Nach dessen Auflösung 1866 gingen die Luxemburger auf Distanz zur deutschen Politik und zu den Deutschen und entwickelten erst ihre spezifische luxemburgische Kultur unter starken französischen und deutschen EinflĂŒssen.cite-ref-108[108] Der Londoner Vertrag von 1867 legte spĂ€ter fest, dass Luxemburg als Staat bestehen blieb und das Land âauf ewigâ fĂŒr neutral erklĂ€rt wurde.cite-ref-109[109] Dem Deutschen Reich trat Luxemburg nicht bei, sondern es wahrte seine UnabhĂ€ngigkeit.cite-ref-110[110] Bei einem wĂ€hrend der deutschen Besatzung durchgefĂŒhrten Zensus antworteten die Luxemburger auf die Fragen nach StaatsbĂŒrgerschaft, Volkszugehörigkeit und Muttersprache jeweils mit âLuxemburgischâ. Nach den beiden Weltkriegen war ihre IdentitĂ€t stark antideutsch geprĂ€gt, was bei der Abgrenzung des Luxemburgischen vom Deutschen eine maĂgebliche Rolle spielte. 1984 wurde LĂ«tzebuergesch als eigenstĂ€ndige Nationalsprache im Sprachengesetz verankert.cite-ref-111[111] Die standarddeutsche Sprache hat seitdem an Bedeutung verloren.
SĂŒdtiroler (Italien)
SĂŒdtirol musste 1919 durch den Vertrag von Saint-Germain von Ăsterreich an Italien abgetreten werden.cite-ref-112[112]cite-ref-113[113] Das ab 1922 faschistische Italien unterdrĂŒckte die nichtitalienische Bevölkerung, deren Sprache und Kultur und betrieb eine rigorose Italianisierungspolitik. Der âAnschlussâ Ăsterreichs an das Deutsche Reich hatte ein Abkommen zwischen Hitler und Mussolini zur Folge. Im Oktober 1939 hatten die ĂŒberwiegend deutschsprachigen SĂŒdtiroler sowie die Ladiner zwischen dem Verbleib in ihrer Heimat bei Aufgabe der deutschen bzw. ladinischen Vor- und Nachnamen, ihrer Sprache und Kultur (Dableiber) zu wĂ€hlen oder sie optierten, d. h. Auswanderung und Ansiedlung in Deutschland oder den im Zweiten Weltkrieg deutsch besetzten Gebieten sowie Annahme der deutschen ReichsbĂŒrgerschaft (Optanten). Zwar stimmten 86 % der Wahlberechtigten â nur MĂ€nner waren wahlberechtigt und stimmten ggf. fĂŒr ihre Familien ab â fĂŒr die Umsiedlung, tatsĂ€chlich wanderten von diesen jedoch nur 72.000 aus. Viele davon kehrten spĂ€ter zurĂŒck nach SĂŒdtirol.cite-ref-114[114]
1946 wurde SĂŒdtirol formal eine Autonomie zugestanden, die jedoch erst mit dem 2. Autonomiestatut von 1972 vollstĂ€ndig umgesetzt wurde. Heute gehören nach einem Tiefpunkt in den 1950er Jahren wieder etwa 69 % der Bevölkerung der deutschen Sprachgruppe an. Nach amtlicher Darstellung garantieren ein komplexes und ausdifferenziertes Rechtssystem, Ămterrotation, paritĂ€tische Gremienbesetzung und die proportionale Vertretung aller drei Sprachgruppen das friedliche Miteinander von Deutschsprachigen, Italienischsprachigen und Ladinern.cite-ref-115[115] Nach einer Umfrage des Landesinstituts fĂŒr Statistik der Autonomen Provinz Bozen â SĂŒdtirol von 2014 geben 80,7 Prozent der dortigen deutschen Sprachgruppe als âterritoriale, ethnische und nationale Zugehörigkeitâ an: âSĂŒdtirolerâ. An zweiter Stelle steht mit 18,4 Prozent âEuropĂ€erâ; als âItalienerâ bezeichneten sich 9,3 Prozent, als âDeutscheâ 4,0 Prozent (Mehrfachnennungen waren möglich).cite-ref-116[116]
In den italienischen Provinzen Trentino und Vicenza sĂŒdlich der Alpen leben noch etwa 1000 Zimbern, Sprecher des sĂŒdlichsten deutschen Dialektes, des Zimbrischen.
Deutsche Minderheit in Nordschleswig
â
Hauptartikel
:
Deutsche Minderheit in DĂ€nemark
Deutschsprachige in Frankreich
Siehe auch
:
Elsass
und
Lothringen
Deutsche Minderheiten auĂerhalb des geschlossenen deutschen Sprachraums
Personen, die sich zur deutschen Kultur zugehörig fĂŒhlen, aber aus deutschen Siedlungsgebieten auĂerhalb Deutschlands stammen, wurden nach dem Ersten Weltkrieg und dann im nationalsozialistischen Deutschland als Volksdeutsche bezeichnet und teilweise in Absprache mit der Sowjetunion unter Josef Stalin unter dem Motto Heim ins Reich in Umsiedlungsprogrammen und nach rassischer und ErbgesundheitsprĂŒfung vorrangig im besetzten Polen angesiedelt. Unter anderem die einschlĂ€gige Rechtsliteratur und VertriebenenverbĂ€nde nutzen die Bezeichnung Volksdeutsche weiterhin. Zu dieser Gruppe gehörige SpĂ€taussiedler (§ 4 BVFG), die nach dem 31. Dezember 1992 die Nachfolgestaaten der Sowjetunion verlassen haben, um sich innerhalb eines halben Jahres in Deutschland niederzulassen, besitzen einen gebundenen Anspruch auf Verleihung der deutschen StaatsbĂŒrgerschaft. Soweit sie diesen Anspruch nicht eingelöst haben, gelten sie trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit rechtlich nicht als Deutsche.
Deutschsprachige Minderheiten leben unter anderem in Polen (â Deutsche Minderheit in Polen, insbesondere noch in Oberschlesien), Tschechien, der Slowakei, Ungarn (Ungarndeutsche) und RumĂ€nien (RumĂ€niendeutsche), ferner auĂerhalb Europas in Israel, Namibia, Brasilien (â Deutschbrasilianer), Chile (â Deutsche in Chile) und in den USA (â Deutschamerikaner). Des Weiteren gibt es eine kleinere Bosporus-Deutsche genannte Gruppe deutscher Einwanderer in der TĂŒrkei.
In den Auswanderergruppen erfolgte die Assimilation in unterschiedlichem MaĂ: viele Einwanderer haben sich völlig an die Kultur des Gastlandes angepasst und zum Teil auch ihre Namen entsprechend geĂ€ndert (z. B. Schmidt in Smith), andere halten, in mehr oder weniger intensiver Form, kulturelle und folkloristische Traditionen aufrecht. Insbesondere der Zweite Weltkrieg trug dazu bei, dass viele Deutsche sich vom deutschen Mutterland eher distanzierten. Traditionsgebunden blieben dagegen vor allem die Amischen, die Mennoniten alter Ordnung und die Hutterer in den Vereinigten Staaten und Kanada sowie konservative Altkolonier-Mennoniten in Lateinamerika. Diese Gruppen umfassen mehr als eine halbe Million Menschen.
In die USA gab es unterschiedliche Auswanderungswellen. Im 18. Jahrhundert siedelten sich viele Deutsche in New York und Pennsylvania an, darunter insbesondere in Germantown sowie die Gegend um Lancaster (Pennsylvania). Mitte des 19. Jahrhunderts war der Mittlere Westen als Ziel besonders beliebt. Unter den StĂ€dten waren Cincinnati, St. Louis, Chicago und Milwaukee die bevorzugten Orte, aber auch viele lĂ€ndliche Gegenden von Ohio ĂŒber Illinois bis nach North Dakota wurden von den eher landwirtschaftlich interessierten Auswanderern bevorzugt.
Die teilweise bereits vor 800 Jahren (Zimbern, SiebenbĂŒrger Sachsen, Zipser Sachsen, Baltendeutsche) oder deutlich spĂ€ter (Donauschwaben, Bukowinadeutsche, Wolgadeutsche, Schwarzmeerdeutsche) nach Ostmittel- und Osteuropa sowie dem Balkan ausgewanderten Deutschen hatten sich ihre kulturelle IdentitĂ€t teils bewahrt, sich aber zum groĂen Teil auch mit der jeweiligen einheimischen Bevölkerung vermischt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden sie fast zur GĂ€nze deportiert, vertrieben, flohen oder emigrierten in der folgenden Zeit. Nur noch in Polen, Ungarn, Russland (Russlanddeutsche), Kasachstan, Kirgisistan, in schnell abnehmender Zahl in RumĂ€nien und in geringer Zahl auch in der Tschechischen Republik sowie den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens (Jugoslawiendeutsche) gibt es (nach eigenem SelbstverstĂ€ndnis) noch Minderheiten, die zum Teil von mittelalterlichen oder neuzeitlichen deutschen Auswanderern abstammen.
Die im 19. und 20. Jahrhundert ausgewanderten deutschen Gemeinschaften haben sich ihre IdentitĂ€t vor allem in Brasilien (Gebiet um Blumenau in Santa Catarina sowie um Novo Hamburgo in Rio Grande do Sul), Argentinien (Misiones, Crespo, Coronel SuĂĄrez, Bariloche, Villa General Belgrano), Chile (beispielsweise Gebiete um Valdivia, Osorno, Puerto Varas und Puerto Montt), Paraguay (unter anderem Mennoniten im Gran Chaco und Schwaben im Departamento ItapĂșa) und in Namibia erhalten. Dort gibt es jeweils auch deutschsprachige Zeitungen (z. B. die Allgemeine Zeitung in Namibia), Schulen und ein mehr oder weniger reges Kulturleben.
Siehe auch
: Kategorie:Auslandsdeutsche und Kategorie:Deutschsprachige Minderheit
Literatur
âą Was ist deutsch? Fragen zum SelbstverstĂ€ndnis einer grĂŒbelnden Nation. Katalogband zur gleichnamigen Ausstellung des Germanischen Nationalmuseums NĂŒrnberg, Verlag des Germanischen Nationalmuseums, 2006.
âą Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer, Dietrich Hakelberg (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung âgermanisch â deutschâ. Sprache und Namen, Geschichte und Institutionen. ErgĂ€nzungsbĂ€nde zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Bd. 34, Berlin 2004, ISBN 3-11-017536-3. (Inhaltsverzeichnis des Bandes; Rezension von Gregor Hufenreuter in: Historische Literatur, Rezensionszeitschrift von H-Soz-u-Kult. Steiner, Stuttgart 22. Juli 2004, ISSN 1611-9509.)
âą David Blackbourn: Die Deutschen in der Welt (Aus dem Englischen von Klaus-Dieter Schmidt). Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2024, ISBN 978-3-421-04889-9.
âą Michael Gehler, Thomas Fischer (Hrsg.): TĂŒr an TĂŒr. Vergleichende Aspekte zu Schweiz, Liechtenstein, Ăsterreich und Deutschland. Wien 2014.
⹠Michael Gehler, Hinnerk Meyer (Hrsg.): Deutschland, der Westen und der europÀische Parlamentarismus. Hildesheim 2012.
âą Dieter Geuenich: Germanico = Tedesco? Come gli antichi Germani sono diventati gli antenati dei Tedeschi di oggi. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 86 (2006), S. 41â63 (online) (dt.: âGermanisch = Deutsch? Wie die alten Germanen die Vorfahren der Deutschen von heute wurdenâ).
âą Holm Arno Leonhardt: Deutsches Organisationstalent. Zu den wirtschaftshistorischen Wurzeln eines nationalen Stereotyps. In: Zeitschrift fĂŒr Wirtschaftsgeographie 59 (2015), H. 1, S. 51â64.
âą Herfried MĂŒnkler, Marina MĂŒnkler: Die neuen Deutschen: Ein Land vor seiner Zukunft. Rowohlt, Berlin 2016, ISBN 978-3-87134-167-0.
âą Dominik Nagl: GrenzfĂ€lle â Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale IdentitĂ€t unter deutscher Kolonialherrschaft. Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56458-5. (Inhaltsverzeichnis)
âą Hermann Weisert: Seit wann spricht man von Deutschen? In: BlĂ€tter fĂŒr deutsche Landesgeschichte, Bd. 133, 1997, S. 131â168.
âą Peter Watson: Der deutsche Genius. Eine Geistes- und Kulturgeschichte von Bach bis Benedikt XVI. 3. Auflage. C. Bertelsmann, MĂŒnchen 2010, ISBN 978-3-570-01085-3 (englisch: The German Genius. Ăbersetzt von Yvonne Badal).
Weblinks
Commons
: Deutsche
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Deutsche
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wiktionary: DeutschtĂŒmelei
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
âą Urteil des Bundesverfassungsgerichts ĂŒber das âBekenntnis zum deutschen Volkstumâ vom 16. Dezember 1981
âą Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ĂŒber das âBekenntnis zum deutschen Volkstumâ vom 13. November 2003 (PDF; 94 kB)
âą @1@2Vorlage:Toter Link/www.bundesverwaltungsgericht.deUrteil des Bundesverwaltungsgerichts ĂŒber die Bedeutung von NationalitĂ€teneintrĂ€gen vom 3. Mai 2007 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2016. Suche in Webarchiven) (PDF; 41 kB)
⹠Wolfgang Kaschuba: Deutsche Wir-Bilder nach 1945: Ethnischer Patriotismus als kollektives GedÀchtnis? (PDF; 180 kB)
âą Georg Hansen: Die Ethnisierung des deutschen StaatsbĂŒrgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU (PDF; 187 kB)
⹠Matthias Kulinna: Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von EthnizitÀt durch Marketingakteure. Frankfurt am Main 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der Goethe-UniversitÀt Frankfurt am Main, 278 Seiten (PDF; 2,7 MB)
âą Berliner Institut fĂŒr empirische Integrations- und Migrationsforschung der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin (BIM): Deutschland postmigrantisch I â Gesellschaft, Religion, IdentitĂ€t. Erste Ergebnisse (2014) und BIM: Deutschland postmigrantisch II â Einstellungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Gesellschaft, Religion und IdentitĂ€t (2015)
Einzelnachweise
cite-note-11. â ĂŸiudisko
cite-note-22. â Hagen Schulze: Kleine deutsche Geschichte. 7. Auflage, dtv, 2005, S. 19.
cite-note-b-r-33. â Jochen A. BĂ€r: Deutsch und Vordeutsch â sprachhistorische Daten und Fakten. In: Jochen A. BĂ€r, Anja Lobenstein-Reichmann, Jörg Riecke: Handbuch Sprache in der Geschichte. De Gruyter, Berlin/Boston 2019, S. 118â119.
cite-note-44. â Dieter Borchmeyer: Was ist deutsch? â Die Suche einer Nation nach sich selbst. Rowohlt, Berlin 2017.
cite-note-55. â Christian Jansen, Henning BorggrĂ€fe: Nation â NationalitĂ€t â Nationalismus. Campus, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-593-38449-8, S. 31 und 43â50.
cite-note-66. â Vgl. dazu Erwin Allesch, in: Dieter C. Umbach/Thomas Clemens (Hrsg.), Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar, Bd. I, 2002, Art. 16, Rn. 1.
cite-note-77. â Rogers Brubaker: Citizenship and Nationhood in France and Germany, Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 1992.
cite-note-88. â Rudolf Laun, in: Gerhard AnschĂŒtz und Richard Thoma (Hrsg.): Handbuch des deutschen Staatsrechts, Bd. I, Mohr Siebeck, TĂŒbingen 1930, S. 245, zitiert nach Eckart Klein: Der Status der deutschen Volkszugehörigen und die Minderheiten im Ausland. In: Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. X: Deutschland in der Staatengemeinschaft, 2012, S. 229, § 212 Rn. 7.
cite-note-99. â Karsten Mertens: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung. Tenea Verlag, Berlin 2004, S. 86; Ă€hnlich Ingo von MĂŒnch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit â Gegenwart â Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, S. 116 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-1010. â Harald Haarmann: Deutsche. In: derselbe: Kleines Lexikon der Völker. Von Aborigines bis Zapoteken (= Beckâsche Reihe. Bd. 1593). MĂŒnchen 2004, S. 110â113 (hier das Zitat).
cite-note-1111. â Ulrich Ammon: Die Stellung der deutschen Sprache in der Welt. De Gruyter, Berlin/MĂŒnchen/Boston 2015, ISBN 978-3-11-024107-5, S. 148â154, die Zitate S. 148 und 150 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-1212. â Dieter Mertens: Caesar, Arminius und die Deutschen. MeistererzĂ€hlungen und Aitiologien. In: Sebastian Brather et al. (Hrsg.): Antike im Mittelalter. Fortleben, Nachwirken, Wahrnehmung. 25 Jahre Forschungsverbund âArchĂ€ologie und Geschichte des ersten Jahrtausends in SĂŒdwestdeutschlandâ. Jan Thorbecke, Ostfildern 2014, S. 383â442, hier S. 385â389.
cite-note-1313. â Bernd SchneidmĂŒller: Reich â Volk â Nation. Die Entstehung des deutschen Reiches und der deutschen Nation im Mittelalter. In: Almut Bues und Rex Rexheuser (Hrsg.): Mittelalterliche nationes â neuzeitliche Nationen, Harsowitz, Wiesbaden 1995, S. 73â101, hier S. 96.
cite-note-1414. â Herfried MĂŒnkler: Politische Mythen und nationale IdentitĂ€t â VorĂŒberlegungen zu einer Theorie politischer Mythen. In: Wolfgang Frindte, Harald PĂ€tzoldt (Hrsg.): Mythen der Deutschen. Deutsche Befindlichkeiten zwischen Geschichten und Geschichte. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1145-2, S. 25.
cite-note-1515. â Yves Bizeul: Rekonstruktion des Nationalmythos? Frankreich, Deutschland und die Ukraine im Vergleich. V&R Unipress, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8471-0181-9, S. 12 f.
cite-note-1616. â Siehe die BeitrĂ€ge in Heinrich Beck (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung âgermanisch-deutschâ. Berlin 2004.
cite-note-1717. â Vgl. etwa Walter Pohl: IdentitĂ€t und Widerspruch. Gedanken zu einer Sinngeschichte des FrĂŒhmittelalters. In: Walter Pohl (Hrsg.): Die Suche nach den UrsprĂŒngen. Von der Bedeutung des frĂŒhen Mittelalters. Wien 2004, S. 23 ff.
cite-note-1818. â Vgl. Joachim Ehlers: Die Entstehung des Deutschen Reiches. 4. Auflage, MĂŒnchen 2012, S. 43.
cite-note-1919. â Grundlegend ist Carlrichard BrĂŒhl: Deutschland â Frankreich. Die Geburt zweier Völker. 2. Auflage, Köln/Wien 1995; vgl. auch Joachim Ehlers: Die Entstehung des Deutschen Reiches. 4. Auflage, MĂŒnchen 2012.
cite-note-2020. â Matthias Springer: âItalia docetâ: Bemerkungen zu den Wörtern âfrancusâ, âtheodiscusâ und âteutonicusâ. In: Dieter HĂ€germann, Claudia Giefers, Wolfgang Haubrichs, Jörg Jarnut (Hrsg.): Akkulturation. Probleme einer germanisch-romanischen Kultursynthese in SpĂ€tantike und frĂŒhem Mittelalter. (Tagung Paris vom 19. bis 22. MĂ€rz 2002.) De Gruyter, Berlin/New York 2004, S. 68â98, bes. S. 80â81.
cite-note-2121. â Johannes Fried: Imperium Romanum. Das römische Reich und der mittelalterliche Reichsgedanke. In: Millennium. Jahrbuch fĂŒr Kultur und Geschichte des ersten Jahrtausends n. Chr. Bd. 3, 2006, S. 1â42.
cite-note-2222. â Grundlegend dazu Len Scales: The Shaping of German Identity. Cambridge 2012.
cite-note-2323. â Carlrichard BrĂŒhl: Deutschland â Frankreich. Die Geburt zweier Völker (9.â11. Jahrhundert). 2. Auflage, Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2001, ISBN 3-412-13300-0, S. 226.
cite-note-2424. â Bernd SchneidmĂŒller: Reich â Volk â Nation. Die Entstehung des deutschen Reiches und der deutschen Nation im Mittelalter. In: Almut Bues und Rex Rexheuser (Hrsg.): Mittelalterliche nationes â neuzeitliche Nationen. Harsowitz, Wiesbaden 1995, S. 73â101, hier S. 96 ff.
cite-note-2525. â Joachim Ehlers: Die Entstehung des deutschen Reiches (= EnzyklopĂ€die deutscher Geschichte, Bd. 31). 4. Auflage, Oldenbourg, MĂŒnchen 2012, ISBN 978-3-486-71721-1, S. 116â119 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-2626. â Karl Ferdinand Werner: Volk, Nation, Nationalismus, Masse. In: Otto Brunner und Werner Conze (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Bd. 7. Klett-Cotta, Stuttgart 1992, S. 236 f.
cite-note-2727. â Hans-Heinrich Nolte: Kurze Geschichte der Imperien. Böhlau, Wien 2017, ISBN 978-3-205-20331-5, S. 188.
cite-note-2828. â Helmut Neuhaus: Das Reich in der FrĂŒhen Neuzeit (= EnzyklopĂ€die deutscher Geschichte. Bd. 42). Oldenbourg, MĂŒnchen 2003, S. 5.
cite-note-2929. â Peter Ortag: JĂŒdische Kultur und Geschichte. Ein Ăberblick. Lizenzausgabe fĂŒr die Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn 2007, S. 97â100.
cite-note-3131. â Dieter Gosewinkel: EinbĂŒrgern und AusschlieĂen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150), 2. Aufl., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35165-8, S. 424.
cite-note-3232. â Annette Knaut: Von der Idee der Nation als politischer und sozialer Willensgemeinschaft zur Transformation der Nation im Zeitalter von EuropĂ€isierung und Globalisierung: Zum Begriff der Nation in den Sozialwissenschaften. In: Archiv fĂŒr Begriffsgeschichte 53 (2011), S. 119â135, hier S. 121.
cite-note-3333. â Christian Jansen, Henning BorggrĂ€fe: Nation â NationalitĂ€t â Nationalismus. Campus, Frankfurt am Main 2007, S. 46 ff. und 106 f.; Werner Bergmann: Deutschland. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1: LĂ€nder und Regionen. De Gruyter Saur, Berlin 2008, ISBN 978-3-598-24071-3, S. 84â103, hier S. 88â94.
cite-note-3434. â Dieter Gosewinkel: EinbĂŒrgern und AusschlieĂen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150), 2. Aufl., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 424.
cite-note-3535. â Amerigo Caruso: Nationalstaat als Telos? Der konservative Diskurs in PreuĂen und Sardinien-Piemont 1840â1870. De Gruyter, 2017, ISBN 978-3-11-054446-6, S. 100.
cite-note-3636. â Dieter Gosewinkel: Staatsangehörigkeit in Deutschland und Frankreich im 19. und 20. Jahrhundert. In: Christoph Conrad, JĂŒrgen Kocka (Hrsg.): StaatsbĂŒrgerschaft in Europa: Historische Erfahrungen und aktuelle Debatten. Edition Körber-Stiftung, Hamburg 2001, S. 48â62, hier S. 58; Sabine Bamberger-Stemmann: Das Volk â Phoenix oder WiedergĂ€nger? Ăberlegungen zur AttraktivitĂ€t eines Konstruktes. In: Michael Fahlbusch, Ingo Haar et al. (Hrsg.): Völkische Wissenschaften: UrsprĂŒnge, Ideologien und Nachwirkungen. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2020, ISBN 978-3-11-065496-7, S. 254â273, hier insbesondere S. 265 ff.
cite-note-3838. â Hans Kohn: Romanticism and the Rise of German Nationalism. In: The Review of Politics, Bd. 12, Nr. 4, 1950, S. 443â472, 460.
cite-note-3939. â Jörn Retterath: Volk. In: Ingo Haar, Michael Fahlbusch (Hrsg.): Handbuch der völkischen Wissenschaften. Akteure, Netzwerke, Forschungsprogramme. 2. Auflage, Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2017, ISBN 978-3-11-042989-3, S. 1182â1189, hier S. 1185 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-4040. â Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, ISBN 978-3-11-092864-8, S. 54â60 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-4141. â Stefan Senders: Laws of Belonging: Legal Dimensions of National Inclusion in Germany. In: New German Critique, 1996, S. 147â176, insbes. S. 175.
cite-note-4242. â Wann sind Einwanderer Deutsche? Laut Umfrage soll Sprache entscheiden â Umfrage zu Einwanderung: Deutsch ist, wer deutsch spricht. In: Spiegel Online. 30. November 2014, abgerufen am 23. Juli 2016.
cite-note-4343. â Berliner Institut fĂŒr empirische Integrations- und Migrationsforschung: Deutschland postmigrantisch I. (PDF) S. 25â26, abgerufen am 5. November 2021.
cite-note-4545. â Michael MĂ€s/Kurt MĂŒhler/Karl-Dieter Opp: Wann ist man deutsch? Empirische Ergebnisse eines faktoriellen Surveys. Kölner Zeitschrift fĂŒr Soziologie und Sozialpsychologie 57, 2005, S. 112â134.
cite-note-4646. â Bassam Tibi: Leitkultur als Wertekonsens. Bilanz einer missglĂŒckten deutschen Debatte, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 1â2/2001.
cite-note-4747. â Tatjana Radchenko/DĂ©bora Maehler: Noch AuslĂ€nder oder schon Deutscher? Einflussfaktoren auf die SelbsteinschĂ€tzung und Fremdwahrnehmung von Migranten. Fazit des 47. Kongresses der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Psychologie, 26. bis 30. September 2010 in Bremen; UniversitĂ€t zu Köln, 2010.
cite-note-grigat-4848. â Felix Grigat: Verlust und Gewinn. Ergebnisse aktueller Studien zur Zuwanderung (Memento vom 5. Januar 2016 im Internet Archive), Forschung & Lehre, April 2015.
cite-note-4949. â Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler: Islam in Deutschland. Zukunftschancen unserer politischen Kultur. Gemeinsame Tagung des Kulturwissenschaftlichen Instituts und des Zentrums fĂŒr TĂŒrkeistudien. 28.â29. Mai 1998.
cite-note-5050. â Christian Jakob: Die Bleibenden. FlĂŒchtlinge verĂ€ndern Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 14â15/2016, 4. April 2016, S. 14 (online).
cite-note-5151. â Hybride europĂ€isch-muslimische IdentitĂ€tsmodelle. Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin, 18. Mai 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 5. Oktober 2013; abgerufen am 26. Juni 2022.
cite-note-5252. â Germanophilie. Wissen Media Verlag, 7. Juni 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 1. Dezember 2011; abgerufen am 15. Juli 2011.
cite-note-5353. â Johannes Aventinus: Chronica vom ursprung, thaten und herkommen der uralten Teutschen. NĂŒrnberg 1541.
cite-note-5454. â Helmut Wurm: Die Bedeutung antiker Berichte ĂŒber die Germanen fĂŒr den deutschen Nationalismus und die germanophile Anthropologie in Deutschland im 19. und frĂŒhen 20. Jahrhundert. In: WĂŒrzburger medizinhistorische Mitteilungen, Bd. 14, 1996, S. 369â401, hier S. 376.
cite-note-5555. â Vgl. insbes. zu âVorurteilen auf der inter-ethnischen Ebeneâ Susanne Janssen, Vom Zarenreich in den amerikanischen Westen: Deutsche in RuĂland und RuĂlanddeutsche in den USA (1871â1928) (= Studien zur Geschichte, Politik und Gesellschaft Nordamerikas; Bd. 3). Lit Verlag, MĂŒnster 1997, ISBN 3-8258-3292-9, S. 243.
cite-note-5656. â Eike Sanders und Rona Torenz: Wie deutschenfeindlich geht es an deutschen Schulen zu? In: sĂ€chsische.de. 26. Januar 2011, abgerufen am 4. November 2019.
cite-note-5757. â Katja FĂŒchsel und Werner van Bebber: âZivilisatorische Standards gelten nicht mehrâ. In: Der Tagesspiegel. 23. November 2006, abgerufen am 26. Oktober 2019 (Interview mit den Richtern Kirsten Heisig und GĂŒnter RĂ€cke).
cite-note-5858. â Silke Mertins: Religiöses Mobbing: Die Forscherin Susanne Schröter zeigt den Einfluss des politischen Islam in Deutschland auf und warnt davor, ihn zu verharmlosen. Tipp aus «BĂŒcher am Sonntag». In: NZZ am Sonntag. 24. August 2019, abgerufen am 27. Oktober 2019.
cite-note-5959. â Andrea Posor, Christian Meyer: Deutschenfeindlichkeit in Schulen. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW Berlin), 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 24. Oktober 2019; abgerufen am 26. Oktober 2019.
cite-note-6060. â Marie Christine Bergmann, Dirk Baier, Florian Rehbein und Thomas MöĂle: Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2013 und 2015. (PDF) In: Forschungsbericht Nr. 131. Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V., 2017, S. 39â44, abgerufen am 27. Oktober 2019.
cite-note-6161. â Dieter Gosewinkel: EinbĂŒrgern und AusschlieĂen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150). 2. Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 978-3-647-35165-0, S. 302â305.
cite-note-6262. â Vito F. Gironda: Linksliberalismus und nationale StaatsbĂŒrgerschaft im Kaiserreich: Ein deutscher Weg zur StaatsbĂŒrgernation? In: Jörg Echternkamp und Oliver MĂŒller: (Hrsg.): Die Politik der Nation. Deutscher Nationalismus in Krieg und Krisen 1760 bis 1960. Oldenbourg, MĂŒnchen 2002, ISBN 3-486-56652-0, S. 175â130, hier S. 109 f.; Dieter Gosewinkel: EinbĂŒrgern und AusschlieĂen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, S. 318 ff.
cite-note-6363. â Eckart Klein: Der Status der deutschen Volkszugehörigen und die Minderheiten im Ausland. In: Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. X: Deutschland in der Staatengemeinschaft, 2012, S. 229, § 212 Rn. 7 ff.
cite-note-6464. â Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn. 25.
cite-note-wd3-3000-026-19-6565. â Sachstand: Zu den Begriffen âdeutsches Volkâ, âDeutscheâ und âdeutsche Volkszugehörigkeitâ im Grundgesetz, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 â 3000 â 026/19 (2019), S. 4.
cite-note-6666. â Norbert Wenning, Georg Hansen: Schulpolitik fĂŒr andere Ethnien in Deutschland. Zwischen Autonomie und UnterdrĂŒckung. Waxmann, MĂŒnster 2003, S. 26.
cite-note-epping-hillgruber-6767. â Volker Epping, Christian Hillgruber (Hrsg.): Beckâscher Online-Kommentar (BeckOK) Grundgesetz, 36. Edition, C.H. Beck, MĂŒnchen 2018, Art. 116 Rn. 2â4.
cite-note-6868. â Georg Hansen: StaatsbĂŒrgerrecht als Instrument der Ausgrenzung. In: Norbert Wenning, Martin Spetsmann-Kunkel, Susanne Winnerling (Hrsg.): Strategien der Ausgrenzung. Exkludierende Effekte staatlicher Politik und alltĂ€glicher Praktiken in Bildung und Gesellschaft. Waxmann, MĂŒnster 2010, ISBN 978-3-8309-2416-6, S. 93â114, hier S. 98 f.
cite-note-6969. â Ingo von MĂŒnch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit â Gegenwart â Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, S. 114.
cite-note-7070. â Sachstand: Zu den Begriffen âdeutsches Volkâ, âDeutscheâ und âdeutsche Volkszugehörigkeitâ im Grundgesetz, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 â 3000 â 026/19 (2019), S. 5.
cite-note-7171. â Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Warschau: Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF)
cite-note-7272. â Ofer Aderet: Deutsche StaatsbĂŒrgerschaft, Haaretz vom 25. Juli 2007; abgedruckt bei haGalil.com (online).
cite-note-7373. â Deutschland unterstĂŒtzt die EinbĂŒrgerung von Opfern der NS-Verfolgung und deren Nachkommen, Germany Visa, abgerufen am 4. Oktober 2021.
cite-note-jelpke-7575. â Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS â Drucksache 14/4006 â Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 (BT-Drs. 14/4045)
cite-note-7676. â Europarat: RahmenĂŒbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
cite-note-7777. â Deutsch-dĂ€nisches Abkommen vom 29. MĂ€rz 1955, Abschnitt II/1, S. 4 (PDF (Memento vom 30. Januar 2012 im Internet Archive)).
cite-note-7878. â DeutschtĂŒmelei nach Mackensen â GroĂes Deutsches Wörterbuch 1977.
cite-note-7979. â GĂŒnther Drosdowski: Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache â Die Geschichte der deutschen Wörter und der Fremdwörter von ihrem Ursprung bis zur Gegenwart. Bd. 7, 2. Aufl., Dudenverlag, Mannheim 1997 (Stichwort âdeutschâ, S. 123; Stichwort âwelschâ, S. 808).
cite-note-8080. â Tillmann Bendikowski: Der Tag, an dem Deutschland entstand. Die Geschichte der Varusschlacht. C. Bertelsmann, 2008, ISBN 978-3-570-01097-6 (Stichwortverzeichnis zu âBarbarenâ und âWelschâ, S. 7, 23, 48, 51, 53, 56, 68, 97, 109, 122, 133, 136, 146, 175 f., 201, 217; das Buch setzt sich zur Aufgabe, die Beurteilung der geschichtlichen Geschehnisse von aller âDeutschtĂŒmeleiâ zu befreien).
cite-note-8181. â Susanne Worbs: Zahl und Herkunft der Doppelstaatler in Deutschland. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 11. August 2017. Abgerufen am 26. Januar 2023.
cite-note-8282. â Das Staatsangehörigkeitsrecht. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2013. Abgerufen am 23. Januar 2023.
cite-note-8383. â Bernd Martenczuk: Das TerritorialitĂ€tsprinzip, die Mehrstaatigkeit und der Gleichheitssatz. Zur verfassungsrechtlichen Problematik des Optionsmodells im neuen Staatsangehörigkeitsrecht. In: Kritische Vierteljahresschrift fĂŒr Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 83, Heft 2 (2000), S. 194â217, hier S. 205.
cite-note-8484. â Nationale Minderheiten in Deutschland@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmi.bund.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2024. Suche in Webarchiven), Bundesministerium des Innern und fĂŒr Heimat, 2022. Abgerufen am 26. Januar 2023.
cite-note-8585. â Hajo van Lengen: Siedlungsgebiet der Friesen im nordwestlichen Niedersachsen mit den heutigen Verwaltungsgrenzen. Definition des Siedlungsgebietes der Friesen im nordwestlichen Niedersachsen (mit Ausnahme der Saterfriesen), die die Bundesregierung in den Stand versetzt, dieses Siedlungsgebiet fĂŒr Zwecke der Anwendung des RahmenĂŒbereinkommens des Europarates zum Schutze nationaler Minderheiten mit Hilfe von Verwaltungsgrenzen zu beschreiben und kartographisch darzustellen (PDF), Gutachten der âFeriening Frysk Underwiisâ fĂŒr das Bundesministerium des Innern, 2011, S. 7.
cite-note-8686. â Dietrich Murswiek: Schutz der Minderheiten in Deutschland. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. Band X. C.F. MĂŒller, Heidelberg 2012, § 213 Rn. 14, 16.
cite-note-8787. â Bundesministerium des Innern: Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemÀà Artikel 25 Abs. 2 des RahmenĂŒbereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. 2004, S. 19, Rn. 48 (PDF).
cite-note-8888. â Armin Nassehi: Die doppelte Sichtbarkeit von Immigranten. Eine Kritik des gegenwĂ€rtigen Einwanderungsdramas. In: Berliner Republik 1/2001.
cite-note-8989. â Naika Foroutan, Isabel SchĂ€fer: Hybride IdentitĂ€ten â muslimische Migrantinnen und Migranten in Deutschland und Europa. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 5/2009, 26. Januar 2009 (online).
cite-note-9090. â Georg Cornelissen: Das NiederlĂ€ndische im preuĂischen Gelderland und seine Ablösung durch das Deutsche. Röhrscheid, Bonn 1986, ISBN 3-7928-0488-3, S. 93.
cite-note-9191. â Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache: Der Sprachdienst, Nr. 18: Die Gesellschaft, 1974, S. 132.
cite-note-9292. â Michael Rademacher: Fremdsprachige Minderheiten im Deutschen Reich. Online-Material zur Dissertation, OsnabrĂŒck 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 3. Januar 2020 (GesamtĂŒbersicht: Muttersprache der Bevölkerung nach der VolkszĂ€hlung vom 1. 12. 1900).
cite-note-9393. â Helmut Berschin: Deutschlandbegriff im sprachlichen Wandel. In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, 1949â1989â1999, Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 219, hier S. 219.
cite-note-9494. â Hugo Loetscher: IdentitĂ€t: Schweizstunde. Sind wir die «Dorftrottel Europas»? Oder sind wir «Niemandskinder»? Was ist eigentlich ein Schweizer? Ein Essay ĂŒber unsere IdentitĂ€t. Die Zeit Nr. 17, 16. April 2009, abgerufen am 6. Juli 2011.
cite-note-9595. â Thomas Maissen: Die Eidgenossen und die deutsche Nation in der FrĂŒhen Neuzeit, in: Georg Schmidt (Hrsg.): Die deutsche Nation im frĂŒhneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle IdentitĂ€t?, MĂŒnchen 2010, S. 103.
cite-note-9696. â Claudius Sieber-Lehmann: SpĂ€tmittelalterlicher Nationalismus. Die Burgunderkriege am Oberrhein und in der Eidgenossenschaft (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts fĂŒr Geschichte 116), Göttingen 1995, S. 177, Anm. 82, fĂŒr das Zitat des Berners Diebold Schilling; fĂŒr âZungeâ Caspar Hirschi, Wettkampf der Nationen. Konstruktionen einer deutschen Ehrgemeinschaft an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Göttingen 2005, S. 158 f.
cite-note-9797. â Thomas Maissen: Die Eidgenossen und die deutsche Nation in der FrĂŒhen Neuzeit, in: Georg Schmidt (Hrsg.): Die deutsche Nation im frĂŒhneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle IdentitĂ€t?, MĂŒnchen 2010, S. 105.
cite-note-9898. â Thomas Maissen: Die Eidgenossen und die deutsche Nation in der FrĂŒhen Neuzeit, in: Georg Schmidt (Hrsg.): Die deutsche Nation im frĂŒhneuzeitlichen Europa. Politische Ordnung und kulturelle IdentitĂ€t?, MĂŒnchen 2010, S. 97â127.
cite-note-9999. â Christian Jansen: The Formation of German Nationalism, 1740â1850, in: Helmut Walser Smith (Hrsg.): The Oxford Handbook of Modern German History. Oxford University Press, Oxford 2011, S. 234â259, hier S. 239â240.
cite-note-100100. â Christa DĂŒrscheid, Martin Businger (Hrsg.): Schweizer Standarddeutsch. BeitrĂ€ge zur VarietĂ€tenlinguistik. Gunter Narr Verlag, TĂŒbingen 2006, ISBN 3-8233-6225-9, S. 7.
cite-note-101101. â Branko ToĆĄoviÄ: Burgenlandkroatisch@1@2Vorlage:Toter Link/www-gewi.kfunigraz.ac.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven), 23. Februar 2016.
cite-note-102102. â Minderheiten in Ăsterreich: Ethnische Minderheiten â Die österreichischen Volksgruppen (Memento vom 7. Mai 2013 im Internet Archive), Initiative Minderheiten
cite-note-103103. â 2. Bericht Ăsterreichs gemÀà Artikel 25 Abs. 2 des RahmenĂŒbereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, Wien, September 2006 (Memento vom 21. August 2009 im Internet Archive) (PDF).
cite-note-104104. â Josef Frommelt: Die liechtensteinische Landeshymne. Entstehung, EinfĂŒhrung, VerĂ€nderungen. In: Jahrbuch des Historischen Vereins fĂŒr das FĂŒrstentum Liechtenstein 104 (2005), S. 39â45.
cite-note-gfbv-11-2000-105105. â Gesellschaft fĂŒr bedrohte Völker: GefĂ€hrdete Vielfalt â Kleine Sprachen ohne Zukunft. Ăber die Lage der Sprachminderheiten in der EU. Ein Ăberblick der GfbV-SĂŒdtirol, 8. November 2000 (Abschnitt âBelgien â ein Modell mit weiĂen Fleckenâ).
cite-note-106106. â Artikel 3 der Loi du 24 fĂ©vrier 1984 sur le rĂ©gime des langues, beschrieben und erlĂ€utert von Jacques Leclerc, Luxembourg, in: LâamĂ©nagement linguistique dans le monde, QuĂ©bec, CEFAN, UniversitĂ© Laval, 13. Dezember 2015.
cite-note-107107. â Gilbert Trausch: Die historische Entwicklung des GroĂherzogtums â ein Essay (PDF), in: Wolfgang H. Lorig, Mario Hirsch (Hrsg.): Das politische System Luxemburgs. Eine EinfĂŒhrung. 1. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-14182-4, S. 14; Georg Elwert: Deutsche Nation, in: Bernhard SchĂ€fers, Wolfgang Zapf (Hrsg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, 2. Auflage, Leske + Budrich, Opladen 2001, S. 127â137, hier S. 134.
cite-note-108108. â Gilbert Trausch in: Wolfgang H. Lorig, Mario Hirsch (Hrsg.): Das politische System Luxemburgs. Eine EinfĂŒhrung. VS Verlag, Wiesbaden 2008, S. 14; Wolfgang H. Lorig, Politische Kultur, in: ders., Mario Hirsch (Hrsg.), Das politische System Luxemburgs, 1. Aufl. 2008, S. 31â44, hier S. 33.
cite-note-109109. â Gilbert Trausch in: Wolfgang H. Lorig, Mario Hirsch (Hrsg.): Das politische System Luxemburgs. Eine EinfĂŒhrung. VS Verlag, Wiesbaden 2008, S. 23.
cite-note-110110. â Hans-Joachim Solms: Sprache und Nation: Sprachreflexion und Sprachbewertung im Kontext gesellschaftspolitischer IdentitĂ€tsbildung, in: Ekkehard Felder und Andreas Gardt (Hrsg.): Handbuch Sprache im Urteil der Ăffentlichkeit (HSW), Bd. 10, Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2019, ISBN 978-3-11-029615-0, S. 191â217, hier S. 204â210.
cite-note-111111. â Heiko F. Marten: Sprach(en)politik. Eine EinfĂŒhrung. Narr Francke Attempto, TĂŒbingen 2016, ISBN 978-3-8233-6493-1, S. 168.
cite-note-112112. â Antony Evelyn Alcock: The History of the South Tyrol Question (Institut de Hautes Ătudes Internationales GenĂšve, Vol. 190). M. Joseph, London 1970, ISBN 978-0-7181-0772-7.
cite-note-113113. â Georg Grote, Hannes Obermair: A Land on the Threshold. South Tyrolean Transformations, 1915â2015. Peter Lang, Oxford/Bern/New York [u. a.] 2017, ISBN 978-3-0343-2240-9.
cite-note-115115. â Autonomie fĂŒr drei Sprachgruppen, Website der Autonomen Provinz Bozen â SĂŒdtirol, 2022, abgerufen am 2. Januar 2023.
cite-note-116116. â Autonome Provinz Bozen-SĂŒdtirol/Provincia Autonoma di Bolzano-Alto Adige, Landesinstitut fĂŒr Statistik â ASTAT (Hrsg.): SĂŒdtiroler Sprachbarometer. Sprachgebrauch und SprachidentitĂ€t in SĂŒdtirol. Barometro linguistico dellâAlto Adige. Uso della lingua e identitĂ linguistica in provincia di Bolzano 2014, Bozen 2015, S. 170 (online).